Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Neulewin beschließt:
1. Die Verwaltung
wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Abgabe der Stromkonzession der
Gemeinde Neulewin gemäß § 46 EnWG durchzuführen.
2. Die
Gemeindevertretung beschließt, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der E.DIS
Netz GmbH (damals E.ON edis AG) zum Erhalt der Netzdaten gemäß § 46a EnGW
abzuschließen (Anlage Vertraulichkeitsvereinbarung).
3. Die
Gemeindevertretung beschließt, das Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages
zum 18.02.2028 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben (Anlage
Bekanntmachung).
4. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Gemeindevertretung über das Ergebnis der Bekanntmachung zu
informieren.
Produkt: Konzessionsverträge
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Für
die Gemeinde Neulewin liegt ein Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) mit
der damaligen E.ON e.dis AG (heute E.DIS Netz GmbH) vor.
Die
Vertragslaufzeit endet am 18.02.2028.
Da
das Verfahren zur Ausschreibung eines neuen Wegenutzungsvertrages langwierig
ist, soll mit dem Verfahren in diesem Jahr begonnen werden.
Gemäß
§ 46 Abs. 3 EnWG muss die Gemeinde das Ende des aktuellen Konzessionsvertrages
(Wegenutzungsvertrages) spätestens 2 Jahre vor Vertragsende im Bundesanzeiger
bekannt machen. Mit dieser Bekanntmachung können interessierte Unternehmen ihr
Interesse bekunden. Hier gilt die 3-Monatfsfrist.
Sofern
nur ein Bewerber sein Interesse bekundet, kann die Gemeinde mit ihm einen neuen
Konzessionsvertrag verhandeln und abschließen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: Entwurf der Bekanntmachung und der
Vertraulichkeitsvereinbarung