Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Durchführung des Konzessionsverfahrens zur Abgabe von Stromkonzession
Vorlage
S-BOA/266/23-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Abgabe der Stromkonzession der Gemeinde Prötzel gemäß § 46 EnWG durchzuführen.

2.      Die Gemeindevertretung beschließt, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der E.DIS Netz GmbH (damals E.ON edis AG) zum Erhalt der Netzdaten gemäß § 46a EnGW abzuschließen (Anlage Vertraulichkeitsvereinbarung).

3.      Die Gemeindevertretung beschließt, das Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages zum 06.04.2028 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben (Anlage Bekanntmachung).

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeindevertretung über das Ergebnis der Bekanntmachung zu informieren.

 

Produkt:              Konzessionsverträge

Einreicher:         Elke Bundrock

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für die Gemeinde Prötzel liegt ein Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) mit der damaligen E.ON e.dis AG (heute E.DIS Netz GmbH) vor.

Die Vertragslaufzeit endet am 06.04.2028.

Da das Verfahren zur Ausschreibung eines neuen Wegenutzungsvertrages langwierig ist, soll mit dem Verfahren in diesem Jahr begonnen werden.

Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG muss die Gemeinde das Ende des aktuellen Konzessionsvertrages (Wegenutzungsvertrages) spätestens 2 Jahre vor Vertragsende im Bundesanzeiger bekannt machen. Mit dieser Bekanntmachung können interessierte Unternehmen ihr Interesse bekunden. Hier gilt die 3-Monatfsfrist.

Sofern nur ein Bewerber sein Interesse bekundet, kann die Gemeinde mit ihm einen neuen Konzessionsvertrag verhandeln und abschließen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen: Entwurf der Bekanntmachung und der Vertraulichkeitsvereinbarung