Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Zäckericker Loose
Vorlage
S-BOA/281/23-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt:

 

1.      Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Zäckericker Loose, wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.      Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Zäckericker Loose, mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Zäckericker Loose, unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

3.      Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:          Reik Scharmach

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Am 12.06.2023 beschloss die Gemeindevertretung Oderaue den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (KES) der Gemeinde Oderaue für den Ortsteil Zäckericker Loose.

 

Ziel und Zweck der KES für den Ortsteil Zäckericker Loose ist es:

 

• die Grenzen des Innenbereichs für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil festzulegen (§ 34, Abs. 4, Satz 1, Nr. 1 BauGB) und

• durch die Einbeziehung von Außenbereichsflächen einen geschlossenen und einheitlichen Ortsrand zu schaffen (§ 34, Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB).

 

Mit der Ergänzungsfläche E2 (1. Änderung KES) werden die vorhandenen Gebäude in die KES aufgenommen.

 

Der Entwurf der Satzung liegt vor und ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Entwurf zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Zäckericker Loose