Produkt: 541
00 00
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Eilentscheidung
über die überplanmäßigen Ausgaben
im Produkt 54100 Gemeindestraßen in
der Investition 31/2022/02,
Sanierung der Kommunalstraße Neulewin
26-45
Die allgemeine stellvertretene
Amtsdirektorin, Frau Sylvia Borkert, der 2. stellvertretende Amtsdirektor Herr
Helge Suhr und der stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde Neulewin haben
folgende Eilentscheidung getroffen:
Die Gemeinde Neulewin beabsichtigt, die Kommunalstraße Neulewin im Abschnitt der Hausnummern 26-45 grundhaft sanieren zu lassen.
Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung der Bauleistungen liegt das
günstigste geprüfte Angebot der STRABAG AG, Berlin vor: 733.236,06 €
An Honorarkosten für die Leistungsphasen 6-8 HOAI stehen aus ca: 12.000,00 €
Ergänzend dazu fallen
Honorarkosten für die örtliche Bauüberwachung an ca: 22.000,00 €
An Gesamtherstellungskosten sind insgesamt zu erwarten: 767.236,06 €
Nach aktueller Haushaltslage sind für das Vorhaben noch als
Haushaltsausgaberest aus 2022 verfügbar: 671.097,76 €
Daher besteht ein Fehlbetrag von: 96.138,30 €
Der Fehlbetrag ist zu decken aus:
1. Zahlung des Landkreises Märkisch-Oderland aus dem Vergleich aus dem
Rechtsstreit über die Höhe der Kreisumlage: 73.758,50 €
2. Ungeplante Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer,
Kostenträger 611 00 00, Sachkonto 401300 22.379,80 €
Die Beauftragung der Bauleistungen ist dadurch möglich.
Eine Einbeziehung der Gemeindevertretung ist gemäß der Wertgrenze aus § 5 Nr. 3 Haushaltssatzung der Gemeinde Neulewin von 2023/2024 grundsätzlich erforderlich, da der Ausgabenansatz der Investition 31-2022-01 sich um mehr als 10.000,00 € erhöht.
Eine reguläre Beschlussfassung ist aus terminlichen Gründen nicht möglich, da die nächste Sitzung der Gemeindevertretung erst am 06.09.2023 stattfindet. Die Bindefrist der Angebote über die Bauleistungen endet am 03.08.2023. Die Eilentscheidung ist notwendig, um innerhalb der ausgeschriebenen Bindefrist die Aufträge für die Bauleistungen erteilen zu können.
Eine Aufhebung und erneute Ausschreibung verspricht kein wirtschaftlicheres Ergebnis.
Wriezen, 20.07.2023
Sylvia Borkert Helge Suhr Uwe Schilling
Stellv. Amtsdirektorin 2. Stellv. Amtsdirektor Stellv. ehrenamtl. Bürgermeister
Die Eilentscheidung wurde am ………………………….. durch die Gemeindevertretung Neulewin bestätigt.
Anlagen: Unterzeichnete Eilentscheidung vom 20.07.2023