Betreff
Information zu einer Eilentscheidung zu überplanmäßigen Ausgaben im Straßenbau
Vorlage
I-BOA/284/23-Nl
Art
Informationsvorlage

 

Produkt:              541 00 00

Einreicher:         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

Eilentscheidung

über die überplanmäßigen Ausgaben

im Produkt 54100 Gemeindestraßen in der Investition 31/2022/02,

Sanierung der Kommunalstraße Neulewin 26-45

Die allgemeine stellvertretene Amtsdirektorin, Frau Sylvia Borkert, der 2. stellvertretende Amtsdirektor Herr Helge Suhr und der stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde Neulewin haben folgende Eilentscheidung getroffen:

Die Gemeinde Neulewin beabsichtigt, die Kommunalstraße Neulewin im Abschnitt der Hausnummern 26-45 grundhaft sanieren zu lassen.

Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung der Bauleistungen liegt das

günstigste geprüfte Angebot der STRABAG AG, Berlin vor:                           733.236,06 €

An Honorarkosten für die Leistungsphasen 6-8 HOAI stehen aus ca:           12.000,00 €

Ergänzend dazu fallen Honorarkosten für die örtliche Bauüberwachung an ca: 22.000,00 €

An Gesamtherstellungskosten sind insgesamt zu erwarten:                                        767.236,06 €

Nach aktueller Haushaltslage sind für das Vorhaben noch als

Haushaltsausgaberest aus 2022 verfügbar:                                                                        671.097,76 €

Daher besteht ein Fehlbetrag von:                                                                                           96.138,30 €

Der Fehlbetrag ist zu decken aus:

1.            Zahlung des Landkreises Märkisch-Oderland aus dem Vergleich aus dem

Rechtsstreit über die Höhe der Kreisumlage:                                                       73.758,50 €

2.            Ungeplante Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer,

Kostenträger 611 00 00, Sachkonto 401300                                                           22.379,80 €

Die Beauftragung der Bauleistungen ist dadurch möglich.

Eine Einbeziehung der Gemeindevertretung ist gemäß der Wertgrenze aus § 5 Nr. 3 Haushaltssatzung der Gemeinde Neulewin von 2023/2024 grundsätzlich erforderlich, da der Ausgabenansatz der Investition 31-2022-01 sich um mehr als 10.000,00 € erhöht.

Eine reguläre Beschlussfassung ist aus terminlichen Gründen nicht möglich, da die nächste Sitzung der Gemeindevertretung erst am 06.09.2023 stattfindet. Die Bindefrist der Angebote über die Bauleistungen endet am 03.08.2023. Die Eilentscheidung ist notwendig, um innerhalb der ausgeschriebenen Bindefrist die Aufträge für die Bauleistungen erteilen zu können.

Eine Aufhebung und erneute Ausschreibung verspricht kein wirtschaftlicheres Ergebnis.

Wriezen, 20.07.2023

Sylvia Borkert                                   Helge Suhr                                         Uwe Schilling

Stellv. Amtsdirektorin    2. Stellv. Amtsdirektor  Stellv. ehrenamtl. Bürgermeister

                                                                                                                                                            

 

Die Eilentscheidung wurde am ………………………….. durch die Gemeindevertretung Neulewin bestätigt.

 

 

 

 

 

Anlagen: Unterzeichnete Eilentscheidung vom 20.07.2023