Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt die
Schaffung eines Wirtschaftshofes auf dem Flurstück 254, Flur 18, Gemarkung
Prötzel. Dazu sollen die Baulichkeiten und Lagerflächen entsprechend der
Aufstellung vom 18.07.2023 entstehen. Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt,
unter Einbeziehung von Ingenieurbüros eine Baugenehmigung zu erwirken. Dafür
sind 40.000 € Honorarmittel bereitzustellen. Die Deckung dafür erfolgt
vorbehaltlich der Prüfung und Freigabe seitens der Finanzverwaltung aus
überplanmäßigen Erträgen bei der Gewerbesteuer (KT 6110000 SK 401300). Weiterhin ist ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht
über das Flurstück 369 Flur 18 Gemarkung Prötzel zu beschaffen, um die
öffentliche Erschließung des Wirtschaftshofes zu gewährleisten.
Produkt: 55100
Öffentliches Grün
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Im Ergebnis
des Beschlusses GV Prö/20230522/Ö16 beriet am 18.07.2023 die gebildete
Arbeitsgruppe mit den Teilnehmer/innen Frau Koß, Herr Behnen, Herr Wolff, Herr
Weiß und Herr Suhr zur Schaffung eines Wirtschaftshofes für die
Gemeindearbeiter. Es wurde der Flächenbedarf für Gebäude zur Unterbringung von
Fahrzeugen, Technik, Material und Betriebsstoffen sowie offenen Lagerflächen
ermittelt. Die Aufstellung befindet sich im Anhang.
Es wurde
festgelegt, dass die Verwaltung prüfen soll, ob diese Baulichkeiten auf dem als
Standort favorisierten Flurstück 254, Flur 18 Gemarkung Prötzel (hinter der
Wohnbebauung Kähnsdorfer Weg 2 und 3) anzuordnen wären.
Als Anlage
liegt der Nachweis bei, dass die erforderlichen Flächen und Gebäude auf dem
Flurstück geschaffen werden könnten. Sinnvoll erscheint die Anordnung in zwei
Teilbereichen, um das Flurstück optimal auszunutzen, den Abriss von Garagen zu
vermeiden sowie den Wegfall von Pkw-Abstellflächen für Mieter zu minimieren.
Das Flurstück liegt komplett innerhalb der aktuellen Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung. Eine Dienstbarkeit für ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht
über das Flst. 369 Flur 18 wäre notwendig. Da es der WBG GmbH gehört, erscheint
dies möglich.
Entsprechend
der Aufstellung sind ca. 270 m² Gebäudeflächen unterschiedlicher Qualitäten
(ungedämmte Halle, gedämmte Halle, Aufenthaltsräume) zu schaffen. Bei mittleren
Kosten von 1.500 €/m² ist mit Gesamtkosten von rund 400.000 € Baukosten plus
100.000 € Freianlagen = 500.000 € zu rechnen. Für eine Baugenehmigung sollten
zunächst 40.000 € Honorarmittel bereitgestellt werden. Ein Haushaltsansatz
besteht nicht. Eine Deckung könnte aus überplanmäßigen Mehrerträgen aus der
Gewerbesteuer (KT 611.00.00 SK 401300) erfolgen. Dies bedarf jedoch noch einer
vertieften Prüfung seitens der Finanzverwaltung.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Aufstellung Flächenbedarf, Lageplanskizze
Anordnung Gebäude