Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Schaffung eines Wirtschaftshofes für die Gemeindearbeiter
Vorlage
S-BOA/292/23-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt die Schaffung eines Wirtschaftshofes auf dem Flurstück 254, Flur 18, Gemarkung Prötzel. Dazu sollen die Baulichkeiten und Lagerflächen entsprechend der Aufstellung vom 18.07.2023 entstehen. Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, unter Einbeziehung von Ingenieurbüros eine Baugenehmigung zu erwirken. Dafür sind 40.000 € Honorarmittel bereitzustellen. Die Deckung dafür erfolgt vorbehaltlich der Prüfung und Freigabe seitens der Finanzverwaltung aus überplanmäßigen Erträgen bei der Gewerbesteuer (KT 6110000 SK 401300). Weiterhin ist ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht über das Flurstück 369 Flur 18 Gemarkung Prötzel zu beschaffen, um die öffentliche Erschließung des Wirtschaftshofes zu gewährleisten.

 

 

Produkt:              55100 Öffentliches Grün

Einreicher:         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

Im Ergebnis des Beschlusses GV Prö/20230522/Ö16 beriet am 18.07.2023 die gebildete Arbeitsgruppe mit den Teilnehmer/innen Frau Koß, Herr Behnen, Herr Wolff, Herr Weiß und Herr Suhr zur Schaffung eines Wirtschaftshofes für die Gemeindearbeiter. Es wurde der Flächenbedarf für Gebäude zur Unterbringung von Fahrzeugen, Technik, Material und Betriebsstoffen sowie offenen Lagerflächen ermittelt. Die Aufstellung befindet sich im Anhang.

Es wurde festgelegt, dass die Verwaltung prüfen soll, ob diese Baulichkeiten auf dem als Standort favorisierten Flurstück 254, Flur 18 Gemarkung Prötzel (hinter der Wohnbebauung Kähnsdorfer Weg 2 und 3) anzuordnen wären.

Als Anlage liegt der Nachweis bei, dass die erforderlichen Flächen und Gebäude auf dem Flurstück geschaffen werden könnten. Sinnvoll erscheint die Anordnung in zwei Teilbereichen, um das Flurstück optimal auszunutzen, den Abriss von Garagen zu vermeiden sowie den Wegfall von Pkw-Abstellflächen für Mieter zu minimieren. Das Flurstück liegt komplett innerhalb der aktuellen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. Eine Dienstbarkeit für ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht über das Flst. 369 Flur 18 wäre notwendig. Da es der WBG GmbH gehört, erscheint dies möglich.

Entsprechend der Aufstellung sind ca. 270 m² Gebäudeflächen unterschiedlicher Qualitäten (ungedämmte Halle, gedämmte Halle, Aufenthaltsräume) zu schaffen. Bei mittleren Kosten von 1.500 €/m² ist mit Gesamtkosten von rund 400.000 € Baukosten plus 100.000 € Freianlagen = 500.000 € zu rechnen. Für eine Baugenehmigung sollten zunächst 40.000 € Honorarmittel bereitgestellt werden. Ein Haushaltsansatz besteht nicht. Eine Deckung könnte aus überplanmäßigen Mehrerträgen aus der Gewerbesteuer (KT 611.00.00 SK 401300) erfolgen. Dies bedarf jedoch noch einer vertieften Prüfung seitens der Finanzverwaltung.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: Aufstellung Flächenbedarf, Lageplanskizze Anordnung Gebäude