Betreff
Beratung und Beschlussfassung zu altersgerechtem Wohnraum
Vorlage
S-BOA/294/23-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt, die Verwaltung des Amtes Barnim-Oderbruch zu beauftragen, Varianten zur Schaffung von altersgerechtem Wohnraum auf der unbebauten Teilfläche des Flurstückes 273, Flur 18, Gemarkung Prötzel (Strausberger Straße 1-4) zu prüfen. Die Ergebnisse sind im Januar 2024 darzustellen.

 

Produkt:                              51100 Räumliche Entwicklungsmaßnahmen

Einreicherin:                     Bürgermeisterin Simona Koß

 

Sachverhalt und Begründung:

In Prötzel sollten Möglichkeiten für altersgerechtes Wohnen entstehen. Viele Einwohner/innen können ihre Einfamilienhausgrundstücke nicht mehr bewirtschaften, möchten aber in ihrem angestammten sozialen und räumlichen Umfeld wohnen bleiben, ggf. mit Unterstützung im gesundheitlichen und häuslichen Bereich.

Zur Schaffung von geeignetem Wohnraum kommt eine unbebaute Teilfläche des Flst. 273 Flur 18 Gemarkung Prötzel (Strausberger Straße 1-4) in Frage. Das Flurstück gehört der WBG mbH. Es wären verschiedene Varianten zu prüfen, z.B.

- Die WBG mbH tritt als Investorin auf und lässt Wohnraum errichten

- Eine Teilfläche wird einem externen Investor übereignet, welcher den Wohnraum errichtet

- Die Gemeinde lässt sich eine Teilfläche zuordnen und lässt den Wohnraum errichten und anschließend extern verwalten und bewirtschaften

Die Verwaltung des Amtes Barnim-Oderbruchwird aufgefordert, Varianten zu prüfen.

Als Anlage ein Flächennachweis über die mögliche Schaffung von 14 Wohnungen mit Gemeinschafts- und Bewirtschaftungsräumen sowie Freiflächen.

Der altersgerechte Umbau von Bestandswohnungsbau Kähnsdorfer Weg/Strausberger Straße ist nach Aussage der WBG mbH nicht möglich, da kein nennenswerter Leerstand besteht und die Häuser technisch dafür nicht geeignet sind.

Andere geeignete unbebaute Grundstücke in privatem Eigentum, bei denen Verkaufsabsicht besteht, konnten nicht ermittelt werden.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: