Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt die Aufstellung der VZ
310/311 für die bewohnten Gemeindeteile Siedlung und Horst der Gemeinde
Neutrebbin zu beantragen.
Das Amt
Barnim-Oderbruch wird mit der entsprechenden Beantragung bei dem
Straßenverkehrsamt beauftragt.
Produkt: 54100
Einreicher: Herr
Abromeit
Sachverhalt und Begründung:
In der Vergangenheit wurde die Aufstellung von Schildern zu einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h im Bereich des bewohnten Gemeindeteils Siedlung der Gemeinde Neutrebbin angeregt. Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Märkisch-Oderland ist dies aussichtslos, da in diesem Bereich kein Unfallschwerpunkt ist.
Da Siedlung laut Hauptsatzung der Gemeinde Neutrebbin als bewohnter Gemeindeteil ausgewiesen ist, besteht jedoch die Möglichkeit, die Aufstellung der Verkehrszeichen 310/ 311 (gelbe Ortstafeln) zu beantragen. Dies hätte automatisch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h zur Folge. Gleiches gilt für den bewohnten Gemeindeteil Horst. In Horst sind ebenfalls keine gelben Ortstafel vorhanden. Man könnte im gleichen Zuge für beide bewohnten Gemeindeteile die Aufstellung beantragen.
Die Anschaffungskosten für die Schilder sind voraussichtlich durch die Gemeinde zu tragen. Weiterhin würden die Bereiche als Ortsdurchfahrten deklariert warden, was die straßenrechtliche Folge hat, dass die Straßenreinigungspflicht, sowie Winterdienst auf die Gemeinde übergeht.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: keine