Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den geplanten „Solarpark Deponie Kerstenbruch"
Vorlage
S-BOA/302/23-Nl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeinevertretung Neulewin beschließt:
1. Die Aufhebung des Beschlusses GV Nlw/20190403/Ö12 vom 03.04.2019 zur Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neulewin für das geplante Vorhaben „Solarpark Deponie Kerstenbruch“
2. Der Aufhebungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.v.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt zu machen 

 

Produkt: Entwicklungskonzepte

Einreicher: Reik Scharmach

 

Sachverhalt und Begründung:


Am 13.02.2019 erfolgte durch den Vorhabenträger „Naturstrom AG“, der Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neulewin.

Die Gemeindevertretung Neulewin hat in ihrer Sitzung vom 03.04.2019 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des geplanten „Solarpark Deponie Kerstenbruch befürwortet. Das geplante Gebiet wurde in Sonderbaufläche für PV-Freiflächen geändert und sollte das Gelände der ehemaligen Deponie Kerstenbruch, mit Teilen der Flurstücke 1, 2 und 3, Flur 1, der Gemarkung Kerstenbruch, mit einer Größe von 1,34ha umfassen. Durch den Vorhabenträger war dort die Errichtung eines Solarparks vorgesehen.
Die Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung erfolgte am 22.07.2019 und die der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree am 02.08.2019. Beide Stellungnahmen waren positiv in Bezug auf das geplante Bauvorhaben. Diese Stellungnahmen wurden dem Vorhabenträger im August 2019 übersandt und gleichzeitig die Frage nach der Zeitschiene für das Bauleitplanverfahren und dem Planungsbüro gestellt.  
Nach zwei weiteren schriftlichen Aufforderungen an den Vorhabenträger am 23.01.2023 und am 14.07.2023, mit der jeweiligen Aufforderung um Mitteilung der Zeitschiene für das Bauleitplanverfahren sowie eines Planungsbüros, erfolgte keinerlei Reaktion.
Mit dem Schreiben vom 14.07.2023 wurde dem Vorhabenträger auch mitgeteilt, dass wenn keine Reaktion seinerseits erfolgt, der Aufhebungsbeschluss in die Gemeindevertretung geht.

 

Da trotz mehrfacher Aufforderung an den Vorhabenträger keinerlei Reaktion seinerseits erfolgte, muss angenommen werden, dass von ihm kein Interesse mehr besteht dieses Bauvorhaben umzusetzen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: