Beschlussempfehlung:
Die Gemeinevertretung Neulewin beschließt:
1. Die Aufhebung des Beschlusses GV Nlw/20190403/Ö12 vom 03.04.2019 zur
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neulewin für das geplante
Vorhaben „Solarpark Deponie Kerstenbruch“
2. Der Aufhebungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.v.m. § 1 Abs. 8
BauGB öffentlich bekannt zu machen
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Reik Scharmach
Sachverhalt und Begründung:
Am 13.02.2019 erfolgte durch den Vorhabenträger „Naturstrom AG“, der Antrag zur
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neulewin.
Die Gemeindevertretung Neulewin hat in ihrer Sitzung vom
03.04.2019 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des geplanten
„Solarpark Deponie Kerstenbruch befürwortet. Das geplante Gebiet wurde in
Sonderbaufläche für PV-Freiflächen geändert und sollte das Gelände der
ehemaligen Deponie Kerstenbruch, mit Teilen der Flurstücke 1, 2 und 3, Flur 1,
der Gemarkung Kerstenbruch, mit einer Größe von 1,34ha umfassen. Durch den
Vorhabenträger war dort die Errichtung eines Solarparks vorgesehen.
Die Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung erfolgte am
22.07.2019 und die der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree am
02.08.2019. Beide Stellungnahmen waren positiv in Bezug auf das geplante
Bauvorhaben. Diese Stellungnahmen wurden dem Vorhabenträger im August 2019
übersandt und gleichzeitig die Frage nach der Zeitschiene für das
Bauleitplanverfahren und dem Planungsbüro gestellt.
Nach zwei weiteren schriftlichen Aufforderungen an den Vorhabenträger am
23.01.2023 und am 14.07.2023, mit der jeweiligen Aufforderung um Mitteilung der
Zeitschiene für das Bauleitplanverfahren sowie eines Planungsbüros, erfolgte
keinerlei Reaktion.
Mit dem Schreiben vom 14.07.2023 wurde dem Vorhabenträger auch mitgeteilt, dass
wenn keine Reaktion seinerseits erfolgt, der Aufhebungsbeschluss in die
Gemeindevertretung geht.
Da trotz mehrfacher Aufforderung an den Vorhabenträger
keinerlei Reaktion seinerseits erfolgte, muss angenommen werden, dass von ihm
kein Interesse mehr besteht dieses Bauvorhaben umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: