Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Prötzel stimmt dem Antrag der Fraktion “Miteinander” zur
Abwahl des 1.Stellvertreters der ehrenamtlichen Bürgermeisterin zu.
Einreicherin: S. Borkert
Produkt: 12100 Wahlen und Statistik
Sachverhalt und Begründung:
Am 24.08.2023
beantragte die Fraktion “Miteinander” die Aufnahme des Abwahlantrages des 1.
Stellvertreters der ehrenamtlichen Bürgermeisterin auf die Tagesordnung der
Gemeindevertretersitzung am 11.09.2023.
Die Antragstellung
ist gem. § 3 Abs. 1 lit. b der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Prötzel
zulässig.
Gem. § 40 Abs. 5
BbgKVerf kann, wer nach dem § 40 BbgKVerf gewählt wurde mit der Mehrheit der
gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung abgewählt werden. Die
Abwahl erfolgt gem.§ 39 BbgKVerf grundsätzlich geheim, sie kann jedoch mit einer einstimmigen
Abstimmung offen erfolgen.. Herr A.Behnen wurde in der konstituierenden Sitzung
der Gemeindevertretung am 20.06.2019 gem. § 40 BbgKVerf zum 1. Stellvertreter
der ehrenamtlichen Bürgermeisterin gewählt. Die gesetzlichen Voraussetzungen
treffen zu.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:keine