Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue erteilt dem Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch entsprechend der im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes für den Haushalt der Gemeinde Oderaue ausgesprochenen Empfehlung für das Haushaltsjahr 2020 uneingeschränkte Entlastung.
Sachverhalt und Begründung:
Die Prüfung des Jahresabschlusses
nach § 104 BbgKVerf ergab keine Beanstandungen, die von ihrer Bedeutung her
einer Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2020 entgegenstehen.
Notwendige Hinweise werden von der Verwaltung ausgewertet. Das RPA schlägt die
Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2020 gemäß
§ 82 Abs. 4 BbgKVerf vor.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: -
keine