Beschlussempfehlung:
Der Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch beauftragt die allgemeine
Stellvertreterin des Amtsdirektors mit der organisatorischen und technischen
Abwicklung der Wahlvorbereitung sowie mit der Vorbereitung der Ernennung der zu
wählenden Amtsdirektorin/des zu wählenden Amtsdirektors.
Einreicherin: S. Borkert
Produkt: 11100
Gem. § 138 Abs. 1 und § 140 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 30.06.2022 (GVBl. I Nr. 18) obliegt die
Verantwortung der Neuwahl der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors dem
Amtsausschuss als Dienstvorgesetzter. Durch Beschluss kann der Amtsausschuss eine bestimmte Stelle der
Amtsverwaltung mit der organisatorischen und technischen Abwicklung der
Wahlvorbereitung, mit der Vorbereitung der Ernennung und damit in Zusammenhang
stehenden Einzelschritten beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja/Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja/Nein |
Anlagen:keine