Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Prötzel beschließt die unentgeltliche Übertragung des
unbebauten Grundstücks
Gemarkung
Sternebeck Flur 1 Flurstück 37 – 2.500 m² GBl. 767
an das Amt Barnim-Oderbruch
zur
Errichtung eines FFw-Gebäudes. Das Grundstück befindet sich in Kommunaleigentum
der Gemeinde. Die Entbehrlichkeit wird von der Gemeindevertretung Prötzel
festgestellt. Alle Kosten, die in Verbindung mit der Übertragung stehen, sind
vom Amt Barnim-Oderbruch zu tragen. Die Übertragung erfolgt wie es steht und
liegt mit Vertragsabschluss. Sollte die Nutzung durch die FFw aufgegeben
werden, so soll eine Rückübertragung des Grund und Bodens ohne Gegenwert
erfolgen.
Gleichzeitig
wird der Beschluss vom 22. 03. 3021 (Vorlage S-BOA/785/21-Pr) hinsichtlich der
Übertragung der Teilfläche des Flurstücks 1, Flur 4, Gemarkung Sternebeck
(alter Sportplatz) an das Amt Barnim-Oderbruch aufgehoben.
Einreicher Anette Baranski
Produkt: Allgem. Grundvermögen
Sachverhalt und Begründung:
Die
Gemeindevertretung Prötzel beabsichtigt die Übertragung eines unbebauten
Grundstücks in der Gemarkung Sternebeck, Flur 1, Flurstück 37 an das Amt
Barnim-Oderbruch zur Errichtung eines FFw-Gebäudes.
Nach
Nutzungsaufgabe des derzeitigen FFw-Gebäudes (Sternebeck, Flur 4, Flurstück 74)
erfolgt die Rückübertragung des Grundstücks an die Gemeinde. Zu gegebener Zeit erfolgt eine gesonderte
Beschlussfassung.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Kartenauszug