Beschlussempfehlung:
Der Amtsausschuss
des Amtes Barnim-Oderbruch beschließt auf der Grundlage des § 138 Abs. 2
Brandenburgische Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 30.06.2022 (GVBl. I Nr. 18) auf die
öffentliche Ausschreibung der Stelle des Amtsdirektors im Falle der Wiederwahl
zu verzichten.
Einreicherin: Sylvia Borkert
Produkt: 11100
Sachverhalt und Begründung:
Herr Karsten Birkholz wurde am 05.04.2016 von den
Mitgliedern des Amtsausschusses des Amtes Barnim-Oderbruch zum Amtsdirektor
wiedergewählt. Die Wahlperiode begann am 27.08.2016 und endet mit Ablauf des
26.08.2024. Gem. § 138 Abs. 2 Brandenburgische Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
30.06.2022 (GVBl. I Nr. 18) ist geregelt, dass der Amtsausschuss bei der
Wiederwahl des Amtsdirektors durch Beschluss von der Ausschreibung der Stelle
absehen kann. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der
Mitglieder. Der Amtsdirektor ist durch den Amtsausschussvorsitzenden zu
befragen, inwieweit er für eine Wiederwahl zur Verfügung steht. Sollte dies
nicht der Fall sein, ist die Beschlussempfehlung abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen: Ja/Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja/Nein |
Anlagen: