Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt gemäß § 68 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr.18], S.6), die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit
anliegendem Teilnachtragshaushaltsplan
zum Produkt 28100 (Heimat- und Brauchtumfeste), 36600 (Jugendräume), 36601
(Spielplätze), 54100 (Gemeindestraßen und Anlagen), 61100 (Erhebung von Steuern
und Abgaben) und zum Produkt 61200 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft) für
das Haushaltsjahr 2023.
Produkt: Gesamthaushalt
Einreicher: Duwe
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr.18], S.6), ist die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Ein Teilnachtragshaushaltsplan 2023 für die Gemeinde Neutrebbin wird aufgrund einer hohen einmaligen Gewerbesteuereinnahme und deren Auswirkungen notwendig. Im Zuge der Änderung sind gleichzeitig weitere Veränderungen im Plan mit eingearbeitet worden (siehe Änderungstabelle).
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: - 2.
Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltsplan
(Produkt 28100, 36600, 36601, 54100, 61100 und 61200)