Beschlussempfehlung:
1.
Die
Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt, dass die vorliegende
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, Stand August 2019, für den Ortsteil
Reichenow, der Gemeinde Reichenow-Möglin, geändert werden soll.
2.
Der Aufstellungsbeschluss
zur 4. Änderung der Satzung ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Für den Ortsteil
Reichenow liegt eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aus dem Jahr 2019
vor, in welcher die beantragten Flurstücke nicht als Bauflächen ausgewiesen wurden.
Da auf dem
Grundstück Gebäude/ Holzbauten errichtet wurden befinden sich diese im
Außenbereich, hier hätte eine Bebauung nicht stattfinden dürfen.
Mit der
Satzungsänderung sollen diese Bereiche des Flurstückes in den Satzungsbereich
aufgenommen werden, so dass die Antragstellerin die Genehmigungen beim
Bauordnungsamt des Landkreises einreichen kann.
Die Kosten der
Satzungsänderung werden durch die Antragstellerin getragen.
Bei einer
Zustimmung zur Satzungsänderung muss innerhalb dieses Verfahrens auch ein
Verfahren zur Widmung als öffentliche Straße bis zum letzten Gebäude erfolgen.
Die öffentliche Widmung dieses Seitenweges erfolgte nur bis zur Hausnummer 19A.
Anmerkung:
Das Anschreiben
der Gemeinde Reichenow aus dem Jahr 1991 hat keine Rechtskraft, da der
Flächennutzungsplan nur eine vorbereitende Bauleitplanung ist.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Antrag
zur Änderung der vorliegenden Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde
Reichenow-Möglin, Ortsteil Reichenow