Sachverhalt und Begründung:

Gemäß § 14 Abs. 3 KomHKV sind für die gemeindliche Aufgabenerfüllung produktorientierte Ziele festzulegen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung zu bestimmen. Die Auswertung der Kennzahlen dient der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts. Das Konzept zur Einführung der Kennzahlen wurde 2012 vom Amtsausschuss beschlossen und geändert am 06.09.2016.

 

In der Anlage ist die Auswertung der Kennzahlen 2021/2022 beigefügt.

 

 

 

Anlagen: - Auswertung der Kennzahlen