Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Windpark Sternebeck - Harnekop" der Gemeinde Prötzel, hier: Billigung des Vorentwurfes und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Vorlage
S-BOA/331/23-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt:

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Windpark Sternebeck - Harnekop“ wird in der vorliegenden Fassung vom September 2023 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom September 2023 gebilligt.
  2. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Windpark Sternebeck - Harnekop“ ist in der vorliegenden Fassung vom September 2023 nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Beschluss vom 19.06.2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel die Aufstellung des Bebauungsplans "Windpark Sternebeck - Harnekop" beschlossen.

Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der durch die Gemeindevertretung zu billigende Vorentwurf in der Vorentwurfsfassung vom September 2023 soll dazu im Internet auf der Homepage des Amtes Barnim-Oderbruch für die Dauer eines Monats veröffentlicht werden.

Gleichzeitig sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend § 3 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 3 BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 BauGB - Beteiligung der Behörden

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: Entwurf des Bebauungsplans „Windpark Sternebeck - Harnekop“ in der vorliegenden Fassung vom September 2023