Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Biomethananlage Möglin“ der Gemeinde Reichenow-Möglin
Vorlage
S-BOA/339/23-RM
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt:

1.   Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Biomethananlage Möglin“ der Gemeinde Reichenow-Möglin mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und dem Vorentwurf der Begründung einschließlich Scopingunterlage wird in der vorliegenden Fassung von Oktober 2023 gebilligt.

2.   Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Biomethananlage" das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien dient gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Anlage zur Biogasproduktion und -Aufbereitung sowie einer Biomethaneinspeiseanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz zu sichern.

3.   Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

4.   Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

Produkt:       Entwicklungskonzepte

Einreicher:   Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichenow-Möglin hat am 30.03.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Biomethananlage der Gemeinde Reichenow-Möglin gefasst.

Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Biomethananlage Möglin“ befindet sich bereits eine Biogasanlage, welche nach BImSchG genehmigt wurde.

Das ursprüngliche Konzept der Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen und die Erzeugung von Wärme und Strom durch ein BHKW kann aus wirtschaftlichen Aspekten nicht mehr betrieben werden. Es ist geplant, dass auf dem gleichen Gelände bis zu 500 Nm³/h Biomethan produziert werden können. Das erzeugte Biomethan wird in das Erdgasnetz eingespeist.

Als Substrate werden landwirtschaftliche Reststoffe aus pflanzlicher und tierischer Herkunft und Wirtschaftsdünger eingesetzt. Durch die Verwertung von Wirtschaftsdünger und Reststoffen, wird das Ziel der CO2 – Minderung erfüllt, und damit einer nachhaltigen Energieerzeugung entsprochen.

Mit der Umgestaltung soll eine neue Biogasanlage entstehen, welche den aktuellen marktwirtschaftlichen Bedingungen angepasst ist und der REDII-Direktive der Europäischen Union entspricht. Der vorhandene Anlagenbestand wird in das neue Konzept integriert.

Der räumliche Geltungsbereich wird gemäߧ 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Biomethananlage ausgewiesen.

Das festgesetzte Baufeld umfasst die bereits bestehende Biogasanlage sowie weitere Flächen, um eine Umstrukturierung des Grundstückes für die Errichtung einer Biomethananlage mit dazugehörigen Infrastrukturen und baulichen Anlagen zu schaffen.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung oder einen bevollmächtigten Dritten beteiligt.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Geltungsbereich:

Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Süden grenzt die Straße „Sternebecker Weg“ an. Im Osten befindet sich eine Schweinemastanlage.

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet die Flurstücke 329, 331 und teilweise die Flurstücke 101 und 332 der Flur 1 der Gemarkung Möglin.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Biomethananlage Möglin“ umfasst eine Fläche von 2,595 ha.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Vorentwurf des Bebauungsplans “Biomethananlage Möglin” einschließlich Planzeichnung, Umweltbericht und Begründung, Stand Oktober 2023