Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Auslegung des Vorentwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Reichenow-Möglin
Vorlage
S-BOA/340/23-RM
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt:

1.        Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Reichenow-Möglin wird wie folgt geändert:

Der Änderungsbereich mit einer Größe von 2,595 ha umfasst die Gesamtfläche der 329, 331 und teilweise die Flurstücke 101 und 332 der Flur 1 der Gemarkung Möglin.

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Biomethananlage Möglin". Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft  und Fläche als „Eingrünung bzw. Ergänzung der vorhandenen Eingrünung von exponierten Gebäuden in der Landschaft“  soll in ein sonstiges Sondergebiet „Biomethananlage" das der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien dient geändert werden.

Der Vorentwurf der 4. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Reichenow-Möglin mit der Planzeichnung (Teil A) und dem Vorentwurf der Begründung einschließlich Scopingunterlage wird in der vorliegenden Fassung von Oktober 2023 gebilligt.

2.      Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

3.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.

4.      Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

Produkt:       Entwicklungskonzepte

Einreicher:   Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für das Plangebiet soll der Bebauungsplan „Biomethananlage Möglin" gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Fläche für die Landwirtschaft dar. Ein Teil der Fläche ist zudem durch eine weitere Festsetzung belegt. Die Fläche mit der bereits bestehenden Biogasanlage ist gemäß den Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan durch eine „Eingrünung bzw. Ergänzung der vorhandenen Eingrünung von exponierten Gebäuden in der Landschaft“ versehen. Die geplante Nutzung als Biomethananlage lässt sich daraus nicht entwickeln. Insofern soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:
Die Anlagen bestehen aus der Begründung, dem Umweltbericht und der Planzeichnung mit Stand Oktober 2023.