Beschlussempfehlung:
1. Die
Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt, dass die Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung des Ortsteils Möglin erweitert werden soll.
2. Der
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen
(§ 2 Abs.1 BauGB).
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Reik Scharmach
Sachverhalt und Begründung:
Herr Quenzel, Geschäftsführer der Thaer´sche Gutsverwaltung
Möglin GmbH,
Mögliner Weg 1 in 16269 Wriezen OT Schulzendorf, beantragt die Änderung der
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Reichenow-Möglin, OT Möglin
vom Januar 2019. Dabei bezieht er sich auf das im Eigentum seiner GmbH
befindliche Flurstück 192 der Flur 1, Gemarkung Möglin. Hierbei befindet sich
das Flurstück 192 komplett im Außenbereich. Bei der Satzungsänderung würde es
sich um eine Erweiterung des Geltungsbereiches handeln. Finanzielle Mittel für
diese Satzungsänderung werden vom Antragsteller getragen. Mit der folgenden
Beschlussempfehlung wird grundsätzlich nur entschieden, ob eine
Satzungsänderung erfolgt oder nicht.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Antrag auf Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung