Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Bebauungsplans "Rettungswache Kunersdorf" der Gemeinde Bliesdorf, Ortsteil Kunersdorf, sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfes
Vorlage
S-BOA/348/23-Bl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bliesdorf beschließt:

1.  Der Planentwurf des Bebauungsplans “Rettungswache Kunersdorf” wird in der vorliegenden

     Fassung vom Oktober 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich

     Umweltbericht und Biotoptypenkartierung als Anlage wird in der vorliegenden Fassung

     gebilligt.

2.  Der Entwurf des Bebauungsplans “ Rettungswache Kunersdorf ” mit der Begründung und

     Umweltbericht mit Anhängen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden

     umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und

     die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und

     Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen

     verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist

     darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden

     können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über

     den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

3.  Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen

     Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt

     werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Produkt:          Entwicklungskonzepte

Einreicher:       Reik Scharmach

 

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Bliesdorf hat am 26.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Rettungswache Kunersdorf“ gefasst. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Stellungnahmen ausgewertet (siehe auch Zusammenfassung in der Anlage), und es erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und Biotoptypenkartierung als Anlage sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche Auslegung

§ 4 Abs. 2 BauGB - Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

1. Zusammenfassung der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf

    des Bebauungsplans “Rettungswache Kunersdorf” der Gemeinde Bliesdorf, Ortsteil Kunersdorf

2. Entwurf des Bebauungsplans “ Rettungswache Kunersdorf ” vom Oktober 2023:

    1. Planzeichnung, 2. Begründung, 3. Umweltbericht