Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Bliesdorf beschließt:
1. Der Planentwurf des Bebauungsplans
“Rettungswache Kunersdorf” wird in der vorliegenden
Fassung vom Oktober 2023 beschlossen. Der
Entwurf der Begründung einschließlich
Umweltbericht und Biotoptypenkartierung
als Anlage wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
2. Der Entwurf des
Bebauungsplans “ Rettungswache Kunersdorf ” mit der Begründung und
Umweltbericht mit Anhängen einschließlich
der wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und
die beteiligten Träger öffentlicher
Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und
Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche
Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sind mindestens eine Woche
vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist
darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
können.
3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem
Begründungsentwurf einzuholen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Reik Scharmach
Die
Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Bliesdorf hat am 26.09.2022 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Rettungswache Kunersdorf“ gefasst.
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB wurden die Stellungnahmen ausgewertet (siehe auch Zusammenfassung in der
Anlage), und es erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen unter
Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen. Gemäß § 3 Abs. 2
BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit
Umweltbericht und Biotoptypenkartierung als Anlage sowie der wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und
die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum
Planentwurf und der Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt werden kann.
Sachverhalt und Begründung:
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung
mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 2 BauGB -
öffentliche Auslegung
§ 4 Abs. 2 BauGB -
Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
1. Zusammenfassung der
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf
des Bebauungsplans “Rettungswache
Kunersdorf” der Gemeinde Bliesdorf, Ortsteil Kunersdorf
2. Entwurf des Bebauungsplans
“ Rettungswache Kunersdorf ” vom Oktober 2023:
1. Planzeichnung, 2. Begründung, 3.
Umweltbericht