Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Ausweisung von bedeutenden Landschaftselementen als verbundene Kulturerbe-Orte
Vorlage
S-HAFI/066/23-Nl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt, gegenüber der AG Europäisches Kulturerbe Oderbruch verschiedene Landschaftselemente in der Gemeinde Neulewin als „Beispielvorhaben“ für künftige Kulturerbe-Orte vorzuschlagen und zu beantragen.

Die Gemeinde Neulewin verpflichtet sich dabei, diese künftigen Kulturerbe-Orte im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten erlebbar zu machen und sich für ihren funktionsbezogenen Erhalt einzusetzen.

Zugleich sollen andere Gemeinden ermutigt werden, sich für den Erhalt beispielgebender Landschaftselemente einzusetzen.

 

Sachverhalt und Begründung:

Im April 2022 wurde das Oderbruch mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet. Das Europäische Kulturerbe-Siegel wird beispielsweise Gebäuden, Dokumenten, Museen, Archiven, Denkmälern oder Veranstaltungen verliehen, die für die Schaffung des heutigen Europas von Bedeutung waren. Ziel der Auszeichnung ist es, das Verständnis und die Wertschätzung des gemeinsamen und vielfältigen Erbes der Europäischen Union für die Menschen und insbesondere junge Menschen zu verbessern. Ein Gremium unabhängiger Expertinnen und Experten aus der gesamten EU wählte die Stätten aus 21 Bewerbern aus, die von den teilnehmenden Mitgliedstaaten in die Vorauswahl aufgenommen wurden. Insgesamt wurden bisher ca. 60 Stätten mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichnet.

 

Innerhalb des Oderbruchs kann die Gemeinde Neulewin für die Erlebbarkeit des Kulturerbes eine besondere Rolle spielen: Im Gemeindegebiet und in unmittelbarer Nachbarschaft ist wie an kaum einem anderen Ort die Geschichte der Trockenlegung und Besiedlung des Oderbruchs wahrnehmbar. So gibt es gleich mehrere im Zuge der Trockenlegung und Trockenhaltung geschaffene und bis heute bewahrte Landschaftselemente, die für Außenstehende die besondere Situation des Oderbruchs verdeutlichen.

So betreut die Gemeinde beispielsweise einen Abschnitt des Schlafdeichs zwischen Heinrichsdorf und Kerstenbruch, der zwar seit fast 200 Jahren seine ursprüngliche Funktion als Hochwasserschutzdeich verloren hat. Der Deich wurde aber in der Vergangenheit immer wieder als Rückstaudeich und Reserve aktiviert, ist also bis heute nicht funktionslos geworden. Der Deichabschnitt ist als kommunaler Radweg teilweise in gemeindlicher Verantwortung und kann einerseits weithin gesehen werden, ermöglicht andererseits einen guten Ausblick auf die umgebende flache Landschaft.

Weiteres Beispiel für ein solches Landschaftselement ist der Durchleiter im Bereich des im Jahr 1832 abgesperrten Laufs der Alten Oder bei Güstebieser Loose. Auch hier lassen sich die ursprüngliche Situation und die heutigen Funktionen sehr gut erkennen: Hier knickte die Alte Oder um 90° ab, 1753 erfolgte der Deichdurchstich und 1832 wurde der Altarm vom Hauptoderstrom getrennt. 2008 erfolgte dann der Einbau des Durchleiters.

Die Liste der Beispiele ließe sich erweitern: Nördlich des Grundstücks von Bauer Hans befindet sich ein Ringdeich, welcher bis heute in seiner Funktion als Sicherung einer Quell- bzw. Qualmstelle vorgehalten wird. Auch der Dorfgraben von Neulewin als Wasserlauf, an welchen dann die Bebauung aufgereiht wurde und der den Mittelpunkt des Angers bildet, lässt die Geschichte der Besiedlung erkennen.

Im Gebiet der Gemeinde Oderaue befindet sich wiederum die Zollbrücker Deichscharte als letzte ihrer Art im Hauptdeich. Hier ist gut zu erkennen, dass es auch verkehrliche Bedürfnisse gab, den Deich zu queren, nachdem der Neue Oderstrom die Bauern von ihren vormals leichter erreichbaren Ackerflächen trennte.

 

Die Amtsverwaltung öchte der Gemeindevertretung vorschlagen, gegenüber der Kulturerbe-Initiative diese Orte beispielhaft zur Ausweisung als Landschaftselemente zu benennen. Dabei ist auch die Verpflichtung hervorzuheben, diese Orte beispielsweise mit Führungen, Radtouren, Hinweisschildern usw. erlebbar zu machen und Besuchern die historischen und heutigen Funktionen zu erklären.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: Keine