Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Prötzel beschließt:
Für
das im Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnete Gebiet wird gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1
Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan mit
der Bezeichnung „Windpark Prötzel-Sternebeck“ aufgestellt.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Elke
Bundrock
Sachverhalt und Begründung:
Anlass und Ziel der Planung
Ein
Vorhabenträger beabsichtigt die Entwicklung eines Windparks in den Gemarkungen
Sternebeck und Harnekop. Die gegenständlichen Flurstücke liegen im östlichen
Bereich des Gemeindegebietes und befindet sich im Eigentum von Privaten, mit
denen entsprechende Nutzungsverträge abgeschlossen wurden. Hierfür soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für die
Errichtung von Windenergieanlagen. Der Vorhabenträger plant 5 Anlagen. Die
Erschließung erfolgt über die B158, die L341 und die L35 sowie weiterführend
unter Nutzung öffentlich und nicht-öffentlich gewidmeter Wege in das Projektgebiet.
Verfahren
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des
BauGB im Regelverfahren. Es existiert für dieses Gebiet kein rechtswirksamer
Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Prötzel. Da die aktuelle Zielstellung
die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Gebiet für
Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie dienen“
vorsieht, ist ein sachlicher Teilflächennutzungsplan (TFNP) „Windenergie“ mit
der Darstellung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen für das
Gemeindegebiet gemäß § 8 (3) BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes
zu erstellen.
Geltungsbereich
Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das in der Anlage 1
umrandete Areal in der Flur 1, Flur 2 und Flur 5 der Gemarkung Sternebeck sowie
der Flur 2 der Gemarkung Harnekop mit einer Gesamtfläche von ca. 102 ha.
Städtebaulicher Vertrag
Über
das städtebauliche Erfordernis zur Aufstellung des Bebauungsplanes für diesen
Bereich besteht Einvernehmen zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde Prötzel.
Der Vorhabenträger wird im abzuschließenden städtebaulichen Vertrag gegenüber
der Gemeinde Prötzel seine Bereitschaft erklären, für das in der Anlage 1
umrandete Areal einen Bebauungsplan zur Entwicklung eines Sonstigen
Sondergebietes gem. § 11 BauNVO zu erarbeiten und dafür sämtliche Kosten zu
tragen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Anlage 1 – Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Windpark
Prötzel-Sternebeck“