Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes "Windpark Prötzel - Sternebeck"
Vorlage
S-BOA/352/23-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt:

Für das im Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnete Gebiet wird gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Windpark Prötzel-Sternebeck“ aufgestellt.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anlass und Ziel der Planung

Ein Vorhabenträger beabsichtigt die Entwicklung eines Windparks in den Gemarkungen Sternebeck und Harnekop. Die gegenständlichen Flurstücke liegen im östlichen Bereich des Gemeindegebietes und befindet sich im Eigentum von Privaten, mit denen entsprechende Nutzungsverträge abgeschlossen wurden. Hierfür soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Windenergieanlagen. Der Vorhabenträger plant 5 Anlagen. Die Erschließung erfolgt über die B158, die L341 und die L35 sowie weiterführend unter Nutzung öffentlich und nicht-öffentlich gewidmeter Wege in das Projektgebiet.

 

Verfahren

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des BauGB im Regelverfahren. Es existiert für dieses Gebiet kein rechtswirksamer Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Prötzel. Da die aktuelle Zielstellung die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Gebiet für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie dienen“ vorsieht, ist ein sachlicher Teilflächennutzungsplan (TFNP) „Windenergie“ mit der Darstellung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen für das Gemeindegebiet gemäß § 8 (3) BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu erstellen.

 

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das in der Anlage 1 umrandete Areal in der Flur 1, Flur 2 und Flur 5 der Gemarkung Sternebeck sowie der Flur 2 der Gemarkung Harnekop mit einer Gesamtfläche von ca. 102 ha.

 

Städtebaulicher Vertrag

Über das städtebauliche Erfordernis zur Aufstellung des Bebauungsplanes für diesen Bereich besteht Einvernehmen zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde Prötzel. Der Vorhabenträger wird im abzuschließenden städtebaulichen Vertrag gegenüber der Gemeinde Prötzel seine Bereitschaft erklären, für das in der Anlage 1 umrandete Areal einen Bebauungsplan zur Entwicklung eines Sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO zu erarbeiten und dafür sämtliche Kosten zu tragen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Anlage 1 – Geltungsbereich zum Bebauungsplan „Windpark Prötzel-Sternebeck“