Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie", der Gemeinde Prötzel
Vorlage
S-BOA/353/23-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt:

Für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gemeindegebiet wird der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2b BauGB im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

 

Produkt:              Entwicklungskonzepte

Einreicher:         Elke Bundrock

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anlass und Ziel der Planung

Ein Vorhabenträger beabsichtigt die Entwicklung eines Windparks in den Gemarkungen Sternebeck und Harnekop. Die gegenständlichen Flurstücke liegen im östlichen Bereich des Gemeindegebietes. Hierfür soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Windenergieanlagen. Es existiert für das Gemeindegebiet der Gemeinde Prötzel kein rechtswirksamer Flächennutzungsplan (FNP).

 

Verfahren

Da die aktuelle Zielstellung die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Gebiet für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie dienen“ im Bebauungsplan vorsieht, ist ein sachlicher Teilflächennutzungsplan (sTFP) „Windenergie“ mit der Darstellung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen für das Gemeindegebiet gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu erstellen.

 

Mit der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ beabsichtigt die Gemeinde Prötzel die Steuerung der künftigen Nutzung der Windenergie im gesamten Gemeindegebiet neu zu ordnen, um eine den heutigen Tendenzen der Windenergienutzung und der aktuell beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung entsprechende räumliche Steuerung der Windenergieanlagen (WEA) zu erreichen.

 

Dabei wird auch weiterhin der Ansatz verfolgt, mit den Mitteln der Bauleitplanung eine räumliche Steuerung der Verteilung der Anlagen innerhalb des Gemeindegebietes vor- zunehmen und Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB darzustellen mit der Rechtsfolge, dass Windenergieanlagen i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB außerhalb der Konzentrationszonen in der Regel nicht zulässig sind. Vorgesehen ist die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans im Sinne von § 5 Abs. 2b BauGB für das gesamte Gemeindegebiet.

 

Es erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“.

 

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplanes umfasst das in der Anlage 1 gekennzeichnete Areal der Gemeinde Prötzel.

 

Städtebaulicher Vertrag

Über das Erfordernis zur Änderung des sTFPs für diesen Bereich besteht Einvernehmen zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde Prötzel. Der Vorhabenträger wird im abzuschließenden städtebaulichen Vertrag gegenüber der Gemeinde Prötzel seine Bereitschaft erklären, für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Areal die Planungsleistungen sowie –kosten zu übernehmen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Anlage 1 – Flurkarte des Gemeindegebietes (= Geltungsbereich) zur Erstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“