Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, Ortsteil Neulietzegöricke, bewohnter Gemeindeteil Ferdinandshof
Vorlage
S-BOA/361/23-Nl
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.      Der Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, Ortsteil Neulietzegöricke, bewohnter Gemeindeteil Ferdinandshof, wird in der vorliegenden Fassung vom November 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.      Der Entwurf der Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, Ortsteil Neulietzegöricke, bewohnter Gemeindeteil Ferdinandshof, mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Außenbereichssatzung der Gemeinde Neulewin, Ortsteil Neulietzegöricke, bewohnter Gemeindeteil Ferdinandshof, unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

  1. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Produkt:      Entwicklungskonzepte
Einreicher:  Reik Scharmach

 

Sachverhalt und Begründung:

Mit Beschluss Nr. GVNlw/20231004/Ö14 vom 04.10.2023 beschloss die Gemeindevertretung Neulewin den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der Außenbereichssatzung (ABS) des bewohnten Gemeindeteils Ferdinandshof, Ortsteil Neulietzegöricke der Gemeinde Neulewin.
Ziel und Zweck der ABS für den Gemeindeteil Ferdinandshof ist es, die inzwischen veraltete ABS zu überarbeiten und den vorhandenen Wohnbestand zu sichern.

Der Entwurf der Satzung liegt vor und ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen:

Planzeichnung und Begründung zum Entwurf