Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Deckung des Fehlbetrages von 23.428,65 € für
überplanmäßige Aufwendungen im Produkt 541.00.01 Gemeindestraßen, Sachkonto
522111 aus folgenden Quellen:
2.043,59 €
Mehreinnahmen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 611.00.00/402100,
6.385,06 € Einsparung Allg. Grundvermögen 111.03.00/521110,
15.000,00 €
Einsparung Fußgänger-Brückensanierungen 551.00.00/522112.
Gleichzeitig wird der Beschluss GVNLW/20230208/Ö12 vom 08.02.2023 aufgehoben.
Produkt: Gemeindestraßen
Einreicher: Duwe
Sachverhalt und Begründung:
Das
Rechnungsprüfungsamt infomierte bei der Prüfung des letzten Jahresabschlusses
darüber, dass der Mehrbelastungsausgleich vom Land nicht für
Straßenunterhaltungsmaßnahmen (Ergebnishaushalt) verwendet werden darf. Es sind
nur Investitionen (Finanzhaushalt) zulässig.
Aus diesem
Grund muss der Beschluss vom 08.02.2023 GVNLW/20230208/Ö12 korrigiert werden.
Zugleich wird der zu deckende Fehlbetrag angepasst, da weniger Ausgaben
benötigt wurden als angenommen und beschlossen wurde.
Alter Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Neulewin beschließt die Deckung des Fehlbetrages von
70.273,90 € für überplanmäßige Aufwendungen im Produkt 541.00.01
Gemeindestraßen, Sachkonto 522111 aus folgenden Quellen:
48.888,84 €
ungeplante Einnahme Mehrbelastungsausgleich 541.00.01/414100
15.000,00 €
Einsparung Fußgänger-Brückensanierungen 551.00.00/522112
6.385,06 € Einsparung Allg. Grundvermögen 111.03.00/521110
Neuer Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt die Deckung des Fehlbetrages von 23.428,65 € für überplanmäßige
Aufwendungen im Produkt 541.00.01 Gemeindestraßen, Sachkonto 522111 aus
folgenden Quellen:
2.043,59 €
Mehreinnahmen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 611.00.00/402100,
6.385,06 € Einsparung Allg. Grundvermögen 111.03.00/521110
15.000,00 €
Einsparung Fußgänger-Brückensanierungen 551.00.00/522112
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: -
keine