Beschlussempfehlung:
Dem Abschluss des
Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Gemeinde Oderaue und der FEH
Bauwerk GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung des Solarparks Neureetz“ wird
in der vorliegenden Fassung vom November 2023 zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger
auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung
der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan)
bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten
Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder
teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Absatz 1 verpflichtet
(Durchführungsvertrag). Entsprechend wird auf den Regelungsinhalt des als
Anlage beigefügten Vertragsentwurfs verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Erweiterung des Solarparks Neureetz“,
Stand November 2023