Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Durchführungsvertrag nach § 12 Abs.1 BauGB zwischen der Gemeinde Oderaue und der FEH Bauwerk GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweiterung Solarpark Neureetz"
Vorlage
S-BOA/369/23-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Gemeinde Oderaue und der FEH Bauwerk GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung des Solarparks Neureetz“ wird in der vorliegenden Fassung vom November 2023 zugestimmt.

 

Sachverhalt und Begründung:

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Absatz 1 verpflichtet (Durchführungsvertrag). Entsprechend wird auf den Regelungsinhalt des als Anlage beigefügten Vertragsentwurfs verwiesen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein