Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Erweiterung des Solarparks Neureetz“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird in der vorliegenden Fassung vom November 2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom November 2023 gebilligt.
4. Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung des Solarparks Neureetz“ ist nach Erteilung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bauleitplanverfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu veröffentlichen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue hat mit Beschluss vom 14.08.2023 den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung des Solarparks Neureetz“ in der Fassung vom Juli 2023 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplans, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der wesentlichen umweltbezogenen Informationen wurden in der Zeit vom 18.09.2023 bis einschließlich 20.10.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht und im Amt Barnim-Oderbruch während der Dienstzeiten öffentlich aus. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Der Inhalt der eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist in der als
Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden
geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der
Abwägungstabelle behandelt werden. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen,
die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des
Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten
Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der
Gemeinde vorzulegen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
„Erweiterung des Solarparks Neureetz“ ist im Ergebnis des durchgeführten
Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 BauGB als
Satzung zu beschließen.
Nach der Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan durch die zuständige
höhere Verwaltungsbehörde ist dieser ortsüblich bekannt zu machen und erlangt
damit Rechtskraft. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung
und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die
Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
innerhalb des Aufstellungsverfahrens berücksichtigt wurden und aus welchen
Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Internet zu
veröffentlichen.
Ergänzend ist die in Kraft getretene Satzung über den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu
jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
1. Abwägungstabelle zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung des Solarparks Neureetz“,
Stand November 2023
2. Satzung
über den Bebauungsplan der Gemeinde Oderaue „Erweiterung
des Solarparks Neureetz“ einschließlich Planzeichnung, Vorhaben- und
Erschließungsplan, Begründung sowie Umweltbericht, Bearbeitungsstand November
2023