Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt, folgende
Personen in die Arbeitsgruppe für die Erarbeitung der Gestaltungssatzung für
die Gemeinde Prötzel zu berufen:
1. Vorsitzende/r: ______________________
2. Mitglieder: ____________________________________________________
____________________________________________________
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Am 25.07.2022 hat
sich die Gemeindevertretung Prötzel dazu entschlossen, eine Gestaltungssatzung
erarbeiten zu lassen. Am 16.10.2023 beschloss die Gemeindevertretung Prötzel
die Vergabe der Fachplanungsleistungen an das Büro Stadtlandprojekte Georg
Balzer, Berlin.
Der
Erarbeitungsprozess der Gestaltungssatzung soll eng durch Mitglieder der
Gemeindevertretung und Einwohnerinnen und Einwohner begleitet werden. Dies soll
durch eine Arbeitsgruppe mit festen Teilnehmern und einer Leitung geschehen.
Die Zusammensetzung ist durch die Gemeindevertretung festzulegen. Die
Arbeitsgruppe besteht von ihrer konstituierenden Sitzung bis zum abschließenden
Beschluss des Satzungsinhaltes durch die Gemeindevertretung. Die Erarbeitung
muss aus förderrechtlichen Gründen bis zum 31.10.2024 erfolgen. Die
wesentlichen Aufgaben der Arbeitsgruppe sind:
1. Teilnahme an
den Bestandsaufahmen im Februar 2024
2.
Leitbilderarbeitung (Workshop)
3. Formulierung
der Gestaltungsleitlinien (Workshop)
4. Öffentliche
Vorstellung von 2. und 3. (Einwohnerversammlung)
5. Begleitung der
Ausgestaltung der Satzung
6. Erarbeitung
eines Konzeptes für die Arbeitsweise des späteren Gestaltungsbeirates
7. Kontinuierliche
Zusammenarbeit mit dem Büro Stadtlandprojekte
Die Arbeitsgruppe
kann sich bei Bedarf eine eigene Geschäftsordnung aufstellen.
Es ist eine
Leiterin/ein Leiter seitens der Gemeindevertretung zu bestimmen.
Die Verwaltung
empfiehlt eine Gesamtgröße von 5 Personen. Eine Vergütung der Mitarbeit erfolgt
nicht. Beschäftigte der Verwaltung sind nicht feste Mitglieder der
Arbeitsgruppe, nehmen aber bei Bedarf auf Einladung teil.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |