Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung Prötzel beschließt die
Amtsverwaltung mit der Durchführung eines öffentlichen
Interessensbekundungsverfahrens. Es ist ein Investor zur Schaffung
altersgerechten Wohnraums zunächst im Ortsteil Prötzel zu ermitteln.
Vornehmlich ist dabei die Machbarkeit auf den Flurstücken 273 Flur 18
(Teilfläche der Freifläche vor den Häusern Strausberger Straße 1-4) und
Flurstück 91 Flur 22 (Am Wald 6) zu prüfen. Die wirtschaftlich sinnvolle Größe
des Gesamtvorhabens und der Wohneinheiten sind vom Investor aufzuzeigen.
Produkt: 511
00 Räumliche Entwicklungskonzepte
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss
vom 11.09.2023 beauftragte die Gemeindevertretung die Amtsverwaltung mit der
Untersuchung der Machbarkeit der Schaffung von altersgerechtem Wohnraum im
Ortsteil Prötzel.
Hierzu fand
am 12.12.2023 eine Beratung der ehrenamtlichen Bürgermeisterin (eBM) und des
Ortsvorstehers (OV) mit der Amtsverwaltung und der Geschäftsführung der
Wohnungsbaugesellschaft der Gemeinden des Amtes Barnim-Oderbruch mbH (WBG)
statt. Beurteilt wurden die Möglichkeiten auf dem WBG-eigenen Flurstück 273
Flur 18 Gemarkung Prötzel (Freifläche vor den Häusern Strausberger Straße 1-4).
Dort ist die Errichtung von Wohnung bauplanungsrechtlich möglich. Der Parkraum
für die bestehenden Mieter ist dabei sicherzustellen. Die Beteiligten sind sich
jedoch einig, dass das Vorhaben ein Volumen von mindestens 1 Million Euro, je
nach Größe erheblich mehr, umfasst.
Seitens des
OV wurde zusätzlich das Flurstück 91 Flur 22 Gemarkung Prötzel (Am Wald 6)
eingebracht. Hier wäre auf einer Fläche von ca. 200 m² ebenfalls Wohnraum zu
schaffen. Allerdings besteht derzeit keine sichere fußläufige Erschließung.
Nach eigener
Aussage ist die WBG durch die dünne Kapitaldecke nicht selbst in der Lage, als
Investorin aufzutreten. Sie ist aber bereit, einen Teil des Flurstücks 273 zu
verkaufen.
Die eBM
verweist auf zahlreiche investive Vorhaben, welche die Gemeinde in den nächsten
Jahren umsetzen möchte (Gehwege, in Prötzel, Harnekop, Prädikow Sporthalle Prötzel)
und sieht daher keinen finanziellen Spielraum im Gemeindehaushalt für eine
derartige Investition.
In Frage
kommt daher nur die Einbeziehung eines externen Investors.
Dieser müsste
das bzw. die Flurstücke von der WBG bzw. der Gemeinde erwerben, anschließend zu
eigenen Lasten bebauen und den Wohnraum vermieten.
Die Auswahl
des Investors müsste über ein öffentliches Interessensbekundungsverfahren
erfolgen. Auf Grundlage eines Vorentwurfes ist frühzeitig die Einwohnerschaft
einzubeziehen und das Interesse an der Anmietung derartiger Wohnungen zu
ermitteln.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |