Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Bildung eines Wahlkreises
Vorlage
S-BOA/380/23-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt, dass für das Wahlgebiet der Gemeinde Neutrebbin gem. § 21 BbgKwahlG i. V. m. § 8 BbgKWahlV für die kommende Wahlperiode der Gemeindevertretung gem. § 4 BbgKwahlG ein Wahlkreis gebildet wird.

 

 

Einreicher: Herr Abromeit

Produkt: 12100 Wahlen und Statistik

 

Sachverhalt und Begründung:

Gem. § 21 des Gesetztes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 14], S.326) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Juli 2023 (GVBl.I/23, [Nr. 17], S.21) in Verbindung mit § 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) vom 13. September 2023 (GVBl.II/23, [Nr. 60]) beschließt die Vertretung die Anzahl der Wahlkreise und deren Abgrenzung.

Die Festlegung der Wahlkreise bildet die Grundlage für die Auszählung der gewählten Gemeindevertreter/Innen gem. §§ 47 und 48 BbgKWahlG. Bei der Festlegung eines Wahlkreises für die Gemeinde kandidieren alle Kandidaten für das gesamte Gemeindegebiet auf einem Stimmzettel. Aus diesem Grund ist für unsere kleinen Gemeinden ein Wahlkreis empfehlenswert. Dies wurde in den vergangenen Jahren auch so gehandhabt.

Die Einteilung des Wahlkreises in Wahlbezirke mit Benennung der Wahllokale erfolgt durch die Wahlbehörde gem. § 22 BbgKWahlG und wird gesondert bekannt gemacht.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

keine