Produkt: Sportplätze
und Öffentliche Turnhallen
Einreicher: Roland
Bittner
Sachverhalt und Begründung:
Der Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch, Herr Karsten Birkholz, die stellvertretende Amtsdirektorin, Frau Sylvia Borkert und der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Neutrebbin, Herr Werner Mielenz, haben folgende Eilentscheidung getroffen:
Die Heizung im Sportlerheim in Neutrebbin musste erneuert werden nachdem bei der notwendig gewordenen Reparatur festgestellt wurde, dass einige der benötigten Ersatzteile nicht mehr erhältlich sind.
Nach Rücksprache zwischen Herr Mielenz und dem beauftragten Handwerker, wurde aufgrund der Dringlichkeit entschieden eine neue Heizung zu installieren.
Da es sich um unvorhersehbare Maßnahmen handelte, wurde in einem ersten Schritt die Reparatur beauftragt. Die nicht geplante Ausgabe hierfür in Höhe von 3.300,00 €, wurde mit ÜPL vom 16.10.2023 durch Mehreinnahmen im Sachkonto 6110000 / Kostenträger 402100 gedeckt und bewilligt.
Eine Einbeziehung der Gemeindevertretung ist gemäß Wertgrenze aus § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Neutrebbin vom 29.11.2021 notwendig geworden,
da sich die überplanmäßige Ausgabe durch den Einbau der neuen Heizung auf über 5.000,00 € erhöht.
Eine reguläre Beschlussfassung war aus terminlichen Gründen nicht möglich. Aufgrund der Dringlichkeit musste die neue Heizung sofort eingebaut werden. Die Gemeindevertretung kommt voraussichtlich erst im Januar 2024 zusammen.
Die Eilentscheidung ist notwendig, weil die Handwerkerrechnung bereits vorliegt und bezahlt werden soll
Die Eilentscheidung wurde am ……………………… durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin bestätigt.
Wriezen, 21.11.2023
Karsten Birkholz Sylvia Borkert Werner Mielenz
Amtsdirektor stellv. Amtsdirektorin ehrenamtl. Bürgermeister
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Leiter der
Abteilung Bau- und Ordnungsamt
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Leiterin
Hauptamt und Finanzverwaltung
Anlagen: Eilentscheidung vom 21.11.2023