Betreff
Eilentscheidung über die überplanmässigen Ausgaben im Produkt 42400 Sportplätze und Öffentliche Turnhallen, Erneuerung der Heizung im Sportlerheim in Neutrebbin
Vorlage
I-BOA/393/24-Nt
Art
Informationsvorlage

 

 

Produkt:              Sportplätze und Öffentliche Turnhallen

Einreicher:         Roland Bittner

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch, Herr Karsten Birkholz, die stellvertretende Amtsdirektorin, Frau Sylvia Borkert und der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Neutrebbin, Herr Werner Mielenz, haben folgende Eilentscheidung getroffen:

 

Die Heizung im Sportlerheim in Neutrebbin musste erneuert werden nachdem bei der notwendig gewordenen Reparatur festgestellt wurde, dass einige der benötigten Ersatzteile nicht mehr erhältlich sind.

 

Nach Rücksprache zwischen Herr Mielenz und dem beauftragten Handwerker, wurde aufgrund der Dringlichkeit entschieden eine neue Heizung zu installieren.

 

Da es sich um unvorhersehbare Maßnahmen handelte, wurde in einem ersten Schritt die Reparatur beauftragt. Die nicht geplante Ausgabe hierfür in Höhe von 3.300,00 €, wurde  mit ÜPL vom 16.10.2023 durch Mehreinnahmen im Sachkonto 6110000 / Kostenträger 402100 gedeckt und bewilligt.

 

Eine Einbeziehung der Gemeindevertretung ist gemäß Wertgrenze aus § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Neutrebbin vom 29.11.2021 notwendig geworden,

da sich die überplanmäßige Ausgabe durch den Einbau der neuen Heizung auf über 5.000,00 € erhöht.

 

Eine reguläre Beschlussfassung war aus terminlichen Gründen nicht möglich. Aufgrund der Dringlichkeit musste die neue Heizung sofort eingebaut werden. Die Gemeindevertretung kommt voraussichtlich erst im Januar 2024 zusammen.

 

Die Eilentscheidung ist notwendig, weil die Handwerkerrechnung bereits vorliegt und bezahlt werden soll

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Eilentscheidung wurde am ……………………… durch die Gemeindevertretung  der Gemeinde Neutrebbin bestätigt.

 

 

 

Wriezen, 21.11.2023

 

 

 

 

Karsten Birkholz                               Sylvia Borkert                                   Werner Mielenz

Amtsdirektor                                    stellv. Amtsdirektorin                    ehrenamtl. Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

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Leiter der Abteilung Bau- und Ordnungsamt

 

 

 

 

 

 

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Leiterin Hauptamt und Finanzverwaltung

 

Anlagen: Eilentscheidung vom 21.11.2023