Betreff
Information zu einer Eilentscheidung über Mehrkosten bei der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Alttrebbin
Vorlage
I-BOA/394/24-AA
Art
Informationsvorlage

 

Produkt:              126.01                   Feuerwehrgerätehäuser

Einreicher:         Helge Suhr

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Eilentscheidung

 

über die überplanmäßigen Ausgaben

im Produkt 12601 Feuerwehrgerätehäuser in der Investition 21/FG01-11, Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Alttrebbin

Der Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch Herr Karsten Birkholz, der 2. stellvertretende Amtsdirektor Herr Helge Suhr und der Amtsausschussvorsitzende Herr Michael Rubin haben folgende Eilentscheidung getroffen:

Das Feuerwehrgerätehaus Alttrebbin hat im Haushaltsjahr 2023 einen Erweiterungsbau mit Versammlungsraum und Sanitäranlagen erhalten. Nach Vorlage aller Schlussrechnungen wird deutlich, dass die verfügbaren Haushaltsmittel nicht zur Deckung aller Ansprüche reichen.

Haushaltsrest aus Vorjahren:                                                                                                   148.970,00 €

Haushaltsansatz 2023:                                                                                                  118.000,00 €

Gesamtermächtigung:                                                                                                                266.970,00 €

Erstattung Versicherung aus Bauschaden (Putzer an Haustür)                        3.493,39 €

Summe aller Ansprüche aus Bauleistungen und Planungsleistungen:          -284.499,79 €

Fehlbetrag:                                                                                                                                      -14.036,40 €

Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Amtsumlage auf dem Kostenträger 611.00.00, Sachkonto 418200.

Die Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Einzelinvestition übersteigt die Wertgrenze gem. § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung des Amtes Barnim-Oderbruch 2023, insofern ist die Zustimmung des Amtsausschusses erforderlich. Eine reguläre Beschlussfassung ist aus terminlichen Gründen nicht möglich, da die nächste Sitzung des Amtsausschusses erst am 16.01.2024 stattfindet. Der Ausgleich der vorliegenden/ausstehenden Schlussrechnungen über die Elektroinstallation, Bodenleger/Maler und Tischlerleistungen muss jedoch vorher erfolgen. Die Eilentscheidung ist daher notwendig, um zeitnah eine Deckung für den Forderungsausgleich darstellen zu können.

Wriezen, 04.01.2024

 

Karsten Birkholz                               Helge Suhr                                         Michael Rubin

Amtsdirektor                                    2. Stellv. Amtsdirektor  Amtsausschussvorsitzender

 

Der Amtsausschuss Barnim-Oderbruch hat diese Eilentscheidung am …………. bestätigt.

 

 

Anlagen: Eilentscheidung vom 04.01.2024