Produkt: 126.01 Feuerwehrgerätehäuser
Einreicher: Helge
Suhr
Sachverhalt und Begründung:
Eilentscheidung
über die
überplanmäßigen Ausgaben
im Produkt 12601
Feuerwehrgerätehäuser in der Investition 21/FG01-11, Erweiterung des
Feuerwehrgerätehauses Alttrebbin
Der Amtsdirektor
des Amtes Barnim-Oderbruch Herr Karsten Birkholz, der 2. stellvertretende
Amtsdirektor Herr Helge Suhr und der Amtsausschussvorsitzende Herr Michael
Rubin haben folgende Eilentscheidung getroffen:
Das
Feuerwehrgerätehaus Alttrebbin hat im Haushaltsjahr 2023 einen Erweiterungsbau
mit Versammlungsraum und Sanitäranlagen erhalten. Nach Vorlage aller
Schlussrechnungen wird deutlich, dass die verfügbaren Haushaltsmittel nicht zur
Deckung aller Ansprüche reichen.
Haushaltsrest aus
Vorjahren: 148.970,00
€
Haushaltsansatz
2023: 118.000,00
€
Gesamtermächtigung: 266.970,00
€
Erstattung
Versicherung aus Bauschaden (Putzer an Haustür) 3.493,39 €
Summe aller
Ansprüche aus Bauleistungen und Planungsleistungen: -284.499,79 €
Fehlbetrag:
-14.036,40 €
Die Deckung
erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Amtsumlage auf dem Kostenträger 611.00.00,
Sachkonto 418200.
Die Erhöhung des
Haushaltsansatzes für die Einzelinvestition übersteigt die Wertgrenze gem. § 5
Nr. 3 der Haushaltssatzung des Amtes Barnim-Oderbruch 2023, insofern ist die
Zustimmung des Amtsausschusses erforderlich. Eine reguläre Beschlussfassung ist
aus terminlichen Gründen nicht möglich, da die nächste Sitzung des
Amtsausschusses erst am 16.01.2024 stattfindet. Der Ausgleich der
vorliegenden/ausstehenden Schlussrechnungen über die Elektroinstallation,
Bodenleger/Maler und Tischlerleistungen muss jedoch vorher erfolgen. Die
Eilentscheidung ist daher notwendig, um zeitnah eine Deckung für den Forderungsausgleich
darstellen zu können.
Wriezen,
04.01.2024
Karsten Birkholz Helge Suhr Michael
Rubin
Amtsdirektor 2. Stellv.
Amtsdirektor Amtsausschussvorsitzender
Der Amtsausschuss Barnim-Oderbruch hat diese Eilentscheidung am …………. bestätigt.
Anlagen: Eilentscheidung vom 04.01.2024