Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt, die
Bezuschussung des Vereins „Freizeit und Kultur“ Neulewin für die Jahre 2025 und
2026 in Höhe von jeweils 8.000 €. Die Zuschüsse dienen zur Unterstützung der Sanierungsvorhaben.
Produkt: 42400
Sporthallen und Sportplätze
Einreicher: Duwe
Sachverhalt und Begründung:
Am 04.10.2023 stimmte die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin über
eine Bezuschussung des Vereins „Freizeit und Kultur“ (F. u. K.) Neulewin in
Höhe von jeweils 8.000 € für das Jahr 2025 und 2028 ab. Die Mittel werden für
Sanierungs- und Handwerksleistungen benötigt. Die Nachweise über die Ausgaben
sind dem Amt vorzulegen. Da das Gebäude weiterhin im Eigentum der Gemeinde
verbleibt, ist ein Grundbucheintrag nicht möglich. Der Wert der vorgesehenen
Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen werden somit Eigentum der Gemeinde.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: -
keine