Beschlussempfehlung:
Der Amtsausschuss
ermächtigt die Stellvertreterin/den Stellvertreter des Amtsdirektors/der
Amtsdirektorin kurzfristige Dienstreisen, die der Amtsdirektor/die
Amtsdirektorin für die Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben für das Amt Barnim-Oderbruch
wahrnimmt, im Auftrag des Amtsausschusses zu genehmigen
Sachverhalt und Begründung:
Der Amtsdirektor
ist zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet, Dienstreisen im Amtsgebiet,
in andere Orte der Bundesrepublik Deutschland oder in benachbarte Länder wie z.
B. Polen zu unternehmen.
Gemäß den
Regelungen der Kommunalverfassung Brandenburg ist der Amtsausschuss das höchste
Organ des Amtes und demzufolge der unmittelbare Dienstvorgesetzte des
Amtsdirektors. Nur dieser kann Dienstreisen des Hauptverwaltungsbeamten
genehmigen.
Da aber bei
kurzfristigen Dienstreisen der Amtsausschuss nicht einberufen werden kann, wäre
es besser, dass die Stellvertreterin/der Stellvertreter des Amtsdirektors vom
Amtsausschuss ermächtigt wird, diese Dienstreisen im Auftrag des
Amtsausschusses des Amtsdirektors zu genehmigen.
Bisher galt diese
Ermächtigung für Frau Borkert als allgemeine Stellvertreterin. Durch ihr
Ausscheiden muss der Beschluss neu gefasst werden.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: