Betreff
Beratung und Beschlussfassung für die Ermächtigung der Stellvertreterin/des Stellvertreters des Amtsdirektors zur Unterschreibung von Dienstreiseaufträgen des Amtsdirektors für die Wahrnehmung seiner Pflichtaufgaben
Vorlage
S-HAFI/107/24-AA
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Amtsausschuss ermächtigt die Stellvertreterin/den Stellvertreter des Amtsdirektors/der Amtsdirektorin kurzfristige Dienstreisen, die der Amtsdirektor/die Amtsdirektorin für die Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben für das Amt Barnim-Oderbruch wahrnimmt, im Auftrag des Amtsausschusses zu genehmigen

 

Sachverhalt und Begründung:

Der Amtsdirektor ist zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet, Dienstreisen im Amtsgebiet, in andere Orte der Bundesrepublik Deutschland oder in benachbarte Länder wie z. B. Polen zu unternehmen.

Gemäß den Regelungen der Kommunalverfassung Brandenburg ist der Amtsausschuss das höchste Organ des Amtes und demzufolge der unmittelbare Dienstvorgesetzte des Amtsdirektors. Nur dieser kann Dienstreisen des Hauptverwaltungsbeamten genehmigen.

Da aber bei kurzfristigen Dienstreisen der Amtsausschuss nicht einberufen werden kann, wäre es besser, dass die Stellvertreterin/der Stellvertreter des Amtsdirektors vom Amtsausschuss ermächtigt wird, diese Dienstreisen im Auftrag des Amtsausschusses des Amtsdirektors zu genehmigen.

Bisher galt diese Ermächtigung für Frau Borkert als allgemeine Stellvertreterin. Durch ihr Ausscheiden muss der Beschluss neu gefasst werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: