Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur überplanmäßigen Ausgabe – Budget Parkanlagen und öffentliche Grünflächen
Vorlage
S-HAFI/109/24-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 5.837,56 € für das Budget 25ZW55100 – Parkanlagen, öffentl. Grünflächen wie folgt:

 

4.023,76 € -  für die Rep. des Traktors im KTR 551.00.03, SK 525110 (Wartung/Instandsetzung KfZ)

268,68 €     - für Kraftstoffkosten im KTR 551.00.03 (Kraftstoffe)

1.545,12 € - für die Ausstattung eines zusätzlichen Gemeindearbeiters mit Arbeitsschutzkleidung

 

Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen im KTR 6110000 (Gemeindesteuern, Finanzzuweisungen und Umlagen) in den Sachkonten 411110 (Allgemeine Schlüsselzuweisungen v.Land), 401300 (Gewerbesteuer) und 402100 (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer).

 

 

 

Produkt:              551.00 – Grünflächen

Einreicher:         Jennifer Puhlmann

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für das Haushaltsjahr 2023 waren im Budget 25ZW55100 insgesamt 23.300,- €. Auf Grund von unvorhergesehenen Ausgaben mussten für das Budget überplanmäßige Ausgaben getätigt werden. Dazu gehören die Reparatur des Traktors, im Kostenträger (KTR) 551.00.03, Sachkonto (SK) 525110. Dieser hatte eine defekte Kupplung und die dringend repariert werden musste. Es wurde ein neuer Gemeindearbeiter eingestellt, der zusätzlich mit Arbeitsschutzkleidung lt. Arbeitsschutz ausgestattet werden musste. Für die Ausstattung der Gemeindearbeiter wurden für den KTR 551.00.00 im SK 526120 1.545,12€ beantragt.

Im KTR 551.00.03, SK 525120 wurden 268,68€ auf Grund der Hohen Kraftstoffkosten mehr als geplant benötigt.

 

Für das gesamte Budget 25ZW55100 entstand für das Haushaltsjahr 2023 eine überplanmäßige Ausgabe von insgesamt 5.837,56€.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß §5 Abs.3 der Haushaltssatzung 2023 einer Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, beträgt 5.000,- €.

 

Die Wertgrenze wurde gemäß §5 Abs.3 der Haushaltssatzung 2023 überschritten und somit ist eine Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung notwendig.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: keine