Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung
Prötzel beschließt:
- Die Gemeindevertretung beschließt die im
Abwägungsprotokoll angeführten Abwägungen zu den vorliegenden
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.
- Der Entwurf des Bebauungsplans
„Photovoltaik-Projekt Gut Prädikow“ in der Fassung vom 14.02.2024
bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht wird
gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur
förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmt.
Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, und die Abstimmung mit
den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sind
durchzuführen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Reik
Scharmach
Sachverhalt und Begründung:
Aufgrund
fehlerhafter Sitzungsunterlagen wurde der Tagesordnungspunkt 12 in der Sitzung
vom 12.02.2024 auf den 11.03.2024 vertagt. Die ergänzten Sitzungsunterlagen liegen
mit der heutigen Sitzung ergänzt und komplett vor.
Ergänzungen erfolgten in der Planzeichnung und der Begründung. Zum
Umweltbericht sind die vorliegenden Seiten zu ergänzen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel hat in seiner Sitzung am 15.11.2021
beschlossen, den Bebauungsplan „Photovoltaik-Projekt Gut Prädikow“
aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Die Größe des
Geltungsbereichs beträgt etwa 128,39 Hektar, davon soll die Größe der geplanten
Anlage etwa 85,62 Hektar betragen.
Zu 1. In der Zeit vom 19.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023 fand die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom
19.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023 statt. Die eingegangenen
Stellungnahmen wurden ausgewertet und in einem Abwägungsprotokoll zusammengestellt.
Das beauftragte Planungsbüro hat gemeinsam mit der Verwaltung
Abwägungsvorschläge erarbeitet, die der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung
vorliegen.
Zu 2: Mit Datum vom 14.02.2024 liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit
seiner Begründung vor. Die im Abwägungsprotokoll angeführten Belange wurden in
die Planunterlagen eingearbeitet. Folgende, wesentliche Änderungen wurden
vorgenommen:
a)
Auf
Grundlage des neu vermaßten Lageplans wurden die entsprechenden
Flächenfestsetzungen neu bestimmt. Die Fläche des Geltungsbereichs hat sich
insgesamt um 0,21 Hektar verkleinert.
b)
An den nördlichen und östlichen
Geltungsbereichsgrenzen wurden durch den Vermesser festgestellte Waldflächen in
den Bebauungsplan einbezogen und um den vorhandenen Gehölzbestand zu sichern,
als Waldfläche festgesetzt.
c) Zur
Sicherstellung des vorbeugenden Waldbrandschutzes und den damit einhergehenden
Abstandsflächen zum Wald von 30 Metern sowie der Einhaltung der Schutzstreifen
der bestehenden Soletransportleitung sowie der Stromleitung wurden
entsprechende Nebenanlagen außerhalb und innerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche festgesetzt.
d) Um den
Verlust der bestehenden Reviere der bodenbrütenden Arten des Offenlandes
auszugleichen sind in den dafür festgesetzten Flächen aus Maßnahme A3
„Entwicklung, Pflege und Erhalt von Flächen für Bodenbrüter des Offenlands“
ausgewählte Bereiche festgesetzt, die nicht mit Modulen überbaut werden und
eine entsprechende Pflegebewirtschaftung erhält.
e) Die im
Plangebiet vorhandenen Feldgehölze genießen keinen besonderen Schutz gemäß § 30
des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dennoch wurden diese Flächen analog
zu anderen Feldgehölzen zur Erhaltung festgesetzt. Innerhalb dieser Feldgehölze
sind jedoch Lesesteinhaufen vorhanden, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
geschützt sind. Die bestehenden Lesesteinhaufen innerhalb und entlang des
Geltungsbereichs wurden nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen. Außerdem
wurde um die Feldgehölze die Maßnahme A2 „Artenreiche Blühwiese“ auf der
Planzeichnung festgesetzt.
f) Für die
vorliegende Entwurfsfassung wurde ein Blendgutachten verfasst, dass die
potenziellen Blendwirkungen durch die geplante Anlage auf die Abflugkorridore
der Flughäfen Strausberg und Neuhardenberg eingehend untersucht hat. Eine
Beeinträchtigung wurde ausgeschlossen.
g)
Außerhalb des Geltungsbereichs befinden sich
zwei Löschwasserbrunnen. Diese sind nachrichtlich zur besseren Lokalisierung
bei einem Brandereignis in die Planzeichnung übernommen worden. Ergänzend
wurden Anforderungen an den Brandschutz in den Unterlagen ergänzt.
h)
Der
Katastervermerk auf der Planzeichnung wurde entsprechend dem Wunsch des
Landratsamtes Märkisch-Oderland angepasst.
i)
Zusätzlich
wird ein Hinweis zum Geologiedatengesetz aufgenommen.
Mit dem Beschluss
zur Beteiligung erfolgt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden werden gemäß
§ 4 Abs 2 und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe
einer Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans gebeten. Die Beteiligung ist
ortsüblich bekannt zu machen, der Zeitraum der Beteiligung wird durch die
Verwaltung bestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: Bebauungsplan (Planzeichnung,
Begründung, Umweltbericht)