Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung Neulewin beschließt die Beschaffung einer mobilen Bühne mit
einer Investitionssumme in Höhe von 65.000,00 Euro. Das Amt Barnim-Oderbruch
wird mit dem Vergabeverfahren und Auftragserteilung beauftragt.
Sachverhalt und Begründung:
Bereits im
vergangenen Haushaltsjahr 2023 (Gemeindevertretersitzung vom 05.04.2023) wurde
über einen Fördermittelantrag zur die Beschaffung einer mobilen Bühne für die
Gemeinde Neulewin informiert. Zu diesem Zeitpunkt lag die erstellte
Projektskizze für diese Maßnahme zur Prüfung vor. Im weiteren Auswahlverfahren
fand die Projektskizze jedoch keine Berücksichtigung, so dass ein weiteres
Antragsverfahren nicht geführt werden konnte.
Anfang 2024
erfolgte dann die mündliche Zusage, dass die vorgestellte Projekskizze
nachträglich ausgewählt wurde. Somit konnte der Fördermittelantrag seitens des
Amtes Barnim-Oderbruch zur Beschaffung einer mobilen Bühne für die Gemeinde
Neulewin gestellt werden.
Mit Datum vom
11.04.2024 erfolgte dann die abschließende Bewilligung. Da dieses Vorhaben
jedoch nicht in der bestehenden Haushaltsplanung enthalten ist, muss zur
Umsetzung ein Beschluss der Gemeinde Neulewin für diese außerplanmäßige Ausgabe
gefasst werden.
Die
Kostenschätzung zur Beschaffung der mobilen Bühne beträgt rund 65.000,00 Euro
als Gesamtausgabe (Investitionssumme). Die Deckung erfolgt zu 90 Prozent aus Fördermitteln (58.500,00 Euro) und
zu 10 Prozent aus Eigenmitteln (6.500,00 Euro). Die Deckung des Eigenanteils
als außerplanmäßige Ausgabe im Kostenträger 281.00.00 (Heimat- und
Brauchtumsfeste) erfolgt durch die Jahresabschlussbuchung mit dem Einsatz des
vorhandenen Rücklagebestandes der Gemeinde Neulewin.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen: keine