Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde Neutrebbin
Vorlage
S-BOA/403/24-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt, dass der in der Anlage beigefügte Städtebauliche Vertrag 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" geschlossen wird. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, den Vertragsabschluss vorzunehmen.

 

Produkt:        Entwicklungskonzepte

Einreicher:    Reik Scharmach

 

Sachverhalt und Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin hat am 25.11.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 gefasst. Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgte vor dem Hintergrund, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von Solarstrom zu schaffen und dafür östlich vom Geltungsbereich gelegene Flächen einzubeziehen.

Für die Bebauungsplanänderung steht der Abwägungs- und Satzungsbeschluss bevor.

Die Gemeinde schließt gemäß § 11 BauGB einen städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen und des Ausgleichs im Sinne des
§ 1a Absatz 3 BauGB auf Kosten des Vertragspartners.
Dies regelt der anliegende Vertrag.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde Neutrebbin mit Lageplan.