Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt,
dass der in der Anlage beigefügte Städtebauliche Vertrag 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung
"Solarpark Altlewin" geschlossen wird. Der Amtsdirektor wird
ermächtigt, den Vertragsabschluss vorzunehmen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Reik
Scharmach
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin hat am
25.11.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
02 gefasst. Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgte vor dem
Hintergrund, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von Solarstrom zu schaffen und
dafür östlich vom Geltungsbereich gelegene Flächen einzubeziehen.
Für die Bebauungsplanänderung steht der Abwägungs- und Satzungsbeschluss bevor.
Die Gemeinde schließt gemäß § 11 BauGB einen
städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen und des
Ausgleichs im Sinne des
§ 1a Absatz 3 BauGB auf Kosten des Vertragspartners.
Dies regelt der anliegende Vertrag.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2
„Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin"
der Gemeinde Neutrebbin mit Lageplan.