Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und
deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der
Abwägungstabelle in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind
über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw.
Mitteilung zu informieren.
3. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage
Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde
Neutrebbin wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der
vorliegenden Fassung vom Januar 2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024
gebilligt.
4. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage
Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde
Neutrebbin ist ortsüblich bekannt zu machen.
Rechtsgrundlage:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12 Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Reik
Scharmach
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin hat am
25.11.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
02 gefasst. Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgte vor dem
Hintergrund, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen
Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von Solarstrom zu schaffen und
dafür östlich vom Geltungsbereich gelegene Flächen einzubeziehen. Der Bebauungsplan
wird aus dem Flächennutzungsplan nach § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt, der gemäß §
8 Abs. 3 im Parallelverfahren geändert wird.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch Auslegung
des Entwurfs des Bebauungsplanes in der Fassung vom Januar 2023. Die
Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs
2 BauGB erfolgte parallel zur Auslegung. Darüber hinaus war die Einsichtnahme
im Internet auf der Homepage des Amtes Barnim-Oderbruch sowie unter www.uvp-verbund.de
einsehbar.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten
Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen
entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt
werden. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben
haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw.
Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen
bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der
Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen. Der
Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Mit Verweis auf das Genehmigungserfordernis
der im Parallelverfahren vorliegenden 10. Änderung des Flächennutzungsplans,
kann der Bebauungsplan nach der Genehmigung und Ausfertigung des
Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt gemacht werden. Mit Ablauf des Tages
der Bekanntmachung ist der Bebauungsplan mit der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und
die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem
Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der
Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde Neutrebbin und Anlage.
Anlage 2: Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde Neutrebbin – Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht. Januar 2024