Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des BPlans Nr. 2 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde Neutrebbin
Vorlage
S-BOA/404/24-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:

1.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 beschlossen.

2.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

3.      Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde Neutrebbin wird mit der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 gebilligt.

4.      Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde Neutrebbin ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Rechtsgrundlage:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12 Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert.

 

Produkt:        Entwicklungskonzepte

Einreicher:    Reik Scharmach

 

Sachverhalt und Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin hat am 25.11.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 gefasst. Die Aufstellung der Bebauungsplanänderung erfolgte vor dem Hintergrund, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von Solarstrom zu schaffen und dafür östlich vom Geltungsbereich gelegene Flächen einzubeziehen. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan nach § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt, der gemäß § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren geändert wird.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes in der Fassung vom Januar 2023. Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs 2 BauGB erfolgte parallel zur Auslegung. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Barnim-Oderbruch sowie unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen. Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Mit Verweis auf das Genehmigungserfordernis der im Parallelverfahren vorliegenden 10. Änderung des Flächennutzungsplans, kann der Bebauungsplan nach der Genehmigung und Ausfertigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt gemacht werden. Mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung ist der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Anlage 1:        Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde Neutrebbin und Anlage.

Anlage 2:        Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Biogasanlage Altlewin“ für die Zweckbestimmung "Solarpark Altlewin" der Gemeinde Neutrebbin – Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht. Januar 2024