Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt:
Dem Abschluss
des Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zwischen der Gemeinde Prötzel
und Monika und Reiner Bartsch
wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2024 zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung:
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: ReikScharmach
Mit Beschluss vom 25.05.2020 hat die Gemeindevertretung die Einleitung des
Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Wohngebiet Harnekop“ beschlossen.
Für den Bebauungsplan ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
erforderlich, mit dem sich der Investor und Grundstückseigentümer zur Tragung
der Planungs- und Erschließungskosten sowie zur Umsetzung der Ausgleichs-,
Ersatz- und Artenschutzmaßnahmen verpflichtet (§ 11 BauGB). Dies regelt der
anliegende Vertrag.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag; Februar 2024