Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zum Bebauungsplan „Wohngebiet Harnekop“ der Gemeinde Prötzel
Vorlage
S-BOA/406/24-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt:

Dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB zwischen der Gemeinde Prötzel und Monika und Reiner Bartsch wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2024 zugestimmt.

 

Sachverhalt und Begründung:
Produkt:        Entwicklungskonzepte
Einreicher:    ReikScharmach

Mit Beschluss vom 25.05.2020 hat die Gemeindevertretung die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Wohngebiet Harnekop“ beschlossen. Für den Bebauungsplan ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich, mit dem sich der Investor und Grundstückseigentümer zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten sowie zur Umsetzung der Ausgleichs-, Ersatz- und Artenschutzmaßnahmen verpflichtet (§ 11 BauGB). Dies regelt der anliegende Vertrag.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag; Februar 2024