Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der Bebauungsplan der Gemeinde Prötzel „Wohngebiet Harnekop“ wird mit der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom Januar 2024 gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden
Fassung vom Januar 2024 gebilligt. (Anlage 2)
4. Die Satzung über den Bebauungsplan der Gemeinde Prötzel „Wohngebiet Harnekop“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Sachverhalt und Begründung:
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Reik Scharmach
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel hat mit Beschluss vom
17.04.2023 den Planentwurf des Bebauungsplans
„Wohngebiet Harnekop“ in der Fassung vom Dezember 2022 beschlossen und zur
öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wurde den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend
durchgeführt. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit nicht
eingegangen. Der Inhalt der im Ergebnis der Beteiligungen eingegangenen
Stellungnahmen ist in der als Anlagen 1 beigefügten Abwägungstabelle
aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend der
jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen,
die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des
Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Der Bebauungsplan ist im
Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung zu beschließen. Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und
die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde, ist die Satzung ortsüblich
bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft. Der Bebauungsplan ist mit der
Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die
Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan
nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Anlage 2: Satzung über den Bebauungsplan der Gemeinde Prötzel „Wohngebiet Harnekop“ einschließlich
Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht sowie
Kontaminationsanalysen, Bearbeitungsstand Januar 2024