Betreff
Information zu einer Eilentscheidung zu überplanmäßigen Kosten für den Winterdienst
Vorlage
I-BOA/408/24-Bl
Art
Informationsvorlage

 

Produkt:              545 00   Straßenreinigung und Winterdienst

Einreicher:         Helge Suhr

 

 

Sachverhalt und Begründung:

Eilentscheidung

über die überplanmäßigen Ausgaben

im Produkt 54500 Winterdienst der Gemeinde Bliesdorf

Der Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch Herr Karsten Birkholz, der 2. stellvertretende Amtsdirektor Herr Helge Suhr und der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Bliesdorf Herr Reiner Labitzke haben folgende Eilentscheidung getroffen:

Die Aufwendungen für den Winterdienst für externe Dienstleistungsunternehmen in der Wintersaison 2023 / 2024 übersteigen die verfügbaren Haushaltsmittel.

Haushaltsansatz 2024:                                                                                                                 20.000,00 €

Bereits entstandene Aufwendungen der Saison:                                                              16.449,42 €

Aktuell vorliegende Rechnung für Januar 2024:                                                 21.600,13 €

Ausgabebedürfnis aktuell, rund:                                                                                             38.100,00 €

Fehlbetrag:                                                                                                                                      -18.100,00 €

Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Amtsumlage auf dem Kostenträger 611.00.00, Sachkonto 401300 Gewerbesteuer.

Die Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Einzelinvestition übersteigt die Wertgrenze von 10.000,00 € gem. § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Bliesdorf 2023/2024, insofern ist die Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich. Eine reguläre Beschlussfassung ist aus terminlichen Gründen nicht möglich, da die nächste Sitzung der Gemeindevertretung erst am 18.03.2024 stattfindet. Der Ausgleich der vorliegenden Rechnung über den Winterdienst im Januar 2024 muss jedoch vorher erfolgen. Die Eilentscheidung ist daher notwendig, um zeitnah eine Deckung für den Forderungsausgleich darstellen zu können.

Wriezen, 08.02.2024

 

Karsten Birkholz                               Helge Suhr                                         Reiner Labitzke

Amtsdirektor                                    2. Stellv. Amtsdirektor  ehrenamtlicher Bürgermeister

                                                                                                                                                            

Die Eilentscheidung wurde am ………………………….. durch die Gemeindevertretung Bliesdorf bestätigt. 

 

 

Anlagen: Eilentscheidung vom 08.02.2024, unterzeichnet