Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Altreetz
Vorlage
S-BOA/409/24-Od
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

1.      Die Gemeindevertretung Oderaue beschließt, dass die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des Ortsteils Altreetz geändert werden soll.

2.      Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen
(§ 2 Abs. 1 BauGB)

 

Sachverhalt und Begründung:

Produkt:        Entwicklungskonzepte

Einreicher:    Reik Scharmach

 

Frau Eigenfeld, wohnhaft in der Bahnhofstraße 15, 16259 Oderaue / OT Altreetz, beantragt die Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung vom November 2023.

Dabei bezieht Sie sich auf das in Ihrem Eigentum befindliche Flurstück 484/4 der Flur 1, Gemarkung Altreetz welches sich komplett im Außenbereich befindet und auf dem eine Wohnbebauung geplant ist. Das Flurstück 484/5, Flur 1, Gemarkung Altreetz der Eheleute Fietze, welches sich dabei teilweise im Außenbereich befindet, wird zusammen mit der Teilfläche des Flurstücks 565 der Flur 1, Gemarkung Altreetz bei der geplanten Satzungsänderung berücksichtigt.

Mit der Satzungsänderung würde es sich um eine Erweiterung/Ergänzung des Geltungsbereiches, nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB handeln. Mit dieser geplanten Erweiterung werden die bereits vorhandenen und geplanten Gebäude in den Innenbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aufgenommen. Für die Gemeinde entstehen dabei keine Kosten, da diese von der Antragstellerin und den Eheleuten Fietze übernommen werden. Mit der folgenden Beschlussempfehlung wird grundsätzlich nur entschieden, ob eine Satzungsänderung erfolgt oder nicht.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Entwurf zur geplanten Änderung