Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) zum Betrieb und zur Verwaltung der Europabrücke Neurüdnitz - Siekierki
Vorlage
S-HAFI/113/24-AA
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

1. Der Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch beschließt die Gründung eines kommunalen Unternehmens in Form einer UG (haftungsbeschränkt).

 

2. Zweck der Gründung einer Gesellschaft mit den auf die Europabrücke Neurüdnitz-Siekierki zugeschnittenen Aufgaben soll sein:

- die Bewirtschaftung, die Bewerbung und bauliche Unterhaltung,

- die Förderung der Attraktivität und des positiven Images der Destination,

- die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen im touristischen Bereich, wie die Erstellung von Werbebroschüren und Flyern für touristische Anbieter und für die Europabrücke Neurüdnitz-Siekierki, ausdrücklich ausgenommen hiervon sind der Betrieb von gastronomischen und Beherbergungseinrichtungen und

- die denkmalpflegerische Bewahrung, Entwicklung und Publizität der Brücke,

 

3.            Das kommunale Unternehmen soll – soweit möglich – folgenden Namen haben:

 

 

 

 

 

Produkt:              57500 (Tourismus)

Einreicher:         Karsten Birkholz

 

Sachverhalt und Begründung:

Mit Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Barnim-Oderbruch vom 11.07.2023 (AA/20230711/Ö12) erhielt die Amtsverwaltung den Auftrag, die Gründung eines kommunalen Unternehmens in privater Rechtsform bzw. die Beteiligung an einem solchen Unternehmen zu prüfen und vorzubereiten. Weitergehend gab der Beschluss vor,

- dass die Gründung bzw. Beteiligung in Form einer GmbH bzw. UG geschehen soll,

                - wie der Gesellschaftszweck ausgestaltet werden soll,

- dass die Gründung in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen ist (alternativ Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse) und

- die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer waren einzubeziehen.

 

Auf Anregung der Kommunalaufsichtsbehörde wurden im Zeitraum zwischen dem 17.07.2023 und dem 06.09.2023 aus allen sechs Gemeindevertretungen der amtsangehörigen die jeweiligen Bestätigungen eingeholt, dass das Amt die Gründung einer solchen Gesellschaft als amtseigene Aufgabe wahrnehmen darf. Diese Übertragungs- bzw. Bestätigungsbeschlüsse wurden hiernach an das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg übersandt.

Nach Auffassung des vorgenannten Ministeriums im Antwortschreiben vom 09.11.2023 darf das Amt Barnim-Oderbruch die konkrete Aufgabe, also die Gründung einer Gesellschaft mit dem am 11.07.2023 umrissenen Gesellschaftszweck, als übertragene Aufgabe wahrnehmen.

 

Hiernach wurden mit Schreiben vom 05.12.2023 jeweils die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg sowie die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) um Bewertung und Stellungnahme gebeten. Die Antwort der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) vom 27.12.2023 enthält kritische Anmerkungen zu der beabsichtigten Unternehmensgründung. Insbesondere im Hinblick auf die bauliche Unterhaltung und die denkmalpflegerische Erhaltung des Brückenbauwerks wird seitens der Handwerkskammer darauf verwiesen, dass es im Handwerkskammerbezirk eine Vielzahl geeigneter Fachunternehmen gibt. Mit meinem Schreiben vom 10.01.2024 ist die Amtsverwaltung auf die Kritik eingegangen. Eigene bauwirtschaftliche Aktivitäten sind mit der Gesellschaftsgründung nicht beabsichtigt.

Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg liegt seit dem 10.01.2024 vor. Von dort bestehen keine Einwände gegen die geplante Gesellschaftsgründung.

 

Die Absicht, sich künftig wirtschaftlich betätigen zu wollen, wurde zudem öffentlich bekanntgemacht. Eine entsprechende Pressemitteilung hierüber wurde in der Märkischen Oderzeitung vom 09.01.2024 veröffentlicht und geeignete Unternehmen um Angebote bis zum 29.01.2024, 09.00 Uhr, gebeten. Bis zu diesem Zeitpunkt gingen im Amt Barnim-Oderbruch keine Angebote ein.

 

Entsprechend der am 11.07.2023 vom Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch beschlossenen Maßgaben liegen nunmehr die Voraussetzungen zur Gründung einer Gesellschaft vor.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen: