Beschlussempfehlung:
1. Der Amtsausschuss des Amtes
Barnim-Oderbruch beschließt die Gründung eines kommunalen Unternehmens in Form
einer UG (haftungsbeschränkt).
2. Zweck der Gründung einer
Gesellschaft mit den auf die Europabrücke Neurüdnitz-Siekierki zugeschnittenen
Aufgaben soll sein:
- die Bewirtschaftung, die
Bewerbung und bauliche Unterhaltung,
- die Förderung der
Attraktivität und des positiven Images der Destination,
- die Erbringung von sonstigen
Dienstleistungen im touristischen Bereich, wie die Erstellung von
Werbebroschüren und Flyern für touristische Anbieter und für die Europabrücke
Neurüdnitz-Siekierki, ausdrücklich ausgenommen hiervon sind der Betrieb von
gastronomischen und Beherbergungseinrichtungen und
- die denkmalpflegerische
Bewahrung, Entwicklung und Publizität der Brücke,
3. Das kommunale Unternehmen soll – soweit möglich –
folgenden Namen haben:
Produkt: 57500 (Tourismus)
Einreicher: Karsten Birkholz
Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss des
Amtsausschusses des Amtes Barnim-Oderbruch vom 11.07.2023 (AA/20230711/Ö12)
erhielt die Amtsverwaltung den Auftrag, die Gründung eines kommunalen
Unternehmens in privater Rechtsform bzw. die Beteiligung an einem solchen
Unternehmen zu prüfen und vorzubereiten. Weitergehend gab der Beschluss vor,
-
dass die Gründung bzw. Beteiligung in Form einer GmbH bzw. UG geschehen soll,
- wie der Gesellschaftszweck ausgestaltet werden
soll,
-
dass die Gründung in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen ist
(alternativ Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse) und
-
die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer waren einzubeziehen.
Auf Anregung der
Kommunalaufsichtsbehörde wurden im Zeitraum zwischen dem 17.07.2023 und dem
06.09.2023 aus allen sechs Gemeindevertretungen der amtsangehörigen die
jeweiligen Bestätigungen eingeholt, dass das Amt die Gründung einer solchen
Gesellschaft als amtseigene Aufgabe wahrnehmen darf. Diese Übertragungs- bzw.
Bestätigungsbeschlüsse wurden hiernach an das Ministerium des Innern und für
Kommunales des Landes Brandenburg übersandt.
Nach Auffassung des
vorgenannten Ministeriums im Antwortschreiben vom 09.11.2023 darf das Amt
Barnim-Oderbruch die konkrete Aufgabe, also die Gründung einer Gesellschaft mit
dem am 11.07.2023 umrissenen Gesellschaftszweck, als übertragene Aufgabe
wahrnehmen.
Hiernach wurden mit Schreiben
vom 05.12.2023 jeweils die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg sowie
die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) um Bewertung und Stellungnahme gebeten.
Die Antwort der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) vom 27.12.2023 enthält
kritische Anmerkungen zu der beabsichtigten Unternehmensgründung. Insbesondere
im Hinblick auf die bauliche Unterhaltung und die denkmalpflegerische Erhaltung
des Brückenbauwerks wird seitens der Handwerkskammer darauf verwiesen, dass es
im Handwerkskammerbezirk eine Vielzahl geeigneter Fachunternehmen gibt. Mit
meinem Schreiben vom 10.01.2024 ist die Amtsverwaltung auf die Kritik
eingegangen. Eigene bauwirtschaftliche Aktivitäten sind mit der
Gesellschaftsgründung nicht beabsichtigt.
Die Stellungnahme der
Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg liegt seit dem 10.01.2024 vor. Von
dort bestehen keine Einwände gegen die geplante Gesellschaftsgründung.
Die Absicht, sich künftig
wirtschaftlich betätigen zu wollen, wurde zudem öffentlich bekanntgemacht. Eine
entsprechende Pressemitteilung hierüber wurde in der Märkischen Oderzeitung vom
09.01.2024 veröffentlicht und geeignete Unternehmen um Angebote bis zum
29.01.2024, 09.00 Uhr, gebeten. Bis zu diesem Zeitpunkt gingen im Amt
Barnim-Oderbruch keine Angebote ein.
Entsprechend der am 11.07.2023
vom Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch beschlossenen Maßgaben liegen
nunmehr die Voraussetzungen zur Gründung einer Gesellschaft vor.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: