Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Veränderung von Kündigungsregelungen
Vorlage
S-BOA/416/24-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt, dass das Amt Barnim-Oderbruch zur Änderung der bestehenden Kündigungsregelungen bezogen auf den Nutzungsvertrag zum Sportplatz Prötzel (Gemarkung Prötzel, Flur 18, Flurstück 277) beauftragt wird. Die Änderung kann – sofern die Interessenlage aller Beteiligten gewahrt wird – durch Kündigungsverzicht, Teilkündigungsverzicht bzw. Änderung der Nutzungsvereinbarung erfolgen. Als Interessen sind zu berücksichtigen:

- Interesse des Landessportbundes Brandenburg e. V. an einer richtlinienkonformen Beantragung und Bewilligung der Fördermittel,

- Interesse des SV Prötzel e. V. an einer Bewilligung der Förderung zur dauerhaften Nutzung der Beregnungsanlage auf dem Sportplatz und

- Interesse der Gemeinde Prötzel an der Unterstützung des Sports und zugleich Beibehaltung der Entwicklungsmöglichkeiten auf Teilbereichen des Flurstücks 277.

 

 

 

 

Produkt:             

Einreicher:         Karsten Birkholz

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Zurückliegend hat der SV Prötzel e. V. einen Förderantrag beim Landessportbund Brandenburg e. V. gestellt, um für die Beschaffung bzw. Einrichtung einer Beregnungsanlage auf dem Sportplatz Prötzel eine GPB-Förderung zu erhalten („Goldener Plan Brandenburg“).

 

Im Zuge der Bearbeitung des Förderverfahrens stellte sich laut der Vertreter des SV Prötzel e. V. heraus, dass der Landessportbund Brandenburg e. V. zu dem bisher abgeschlossenen Pachtvertrag einen gemeindlichen Kündigungsverzicht für die Dauer von 15 Jahren (Zweckbindungsfrist) wünscht, um die Förderfähigkeit zu bestätigen. Der SV Prötzel e. V. übermittelte hierzu weiter, dass das gesamte Grundstück in der Gemarkung Prötzel, Flur 18, Flurstück 277 mit ca. 2 ha Fläche für die Förderung benannt wurde. Eine Teilkündigungsmöglichkeit der Gemeinde würde für den Verein ungünstig sein. Bei einem gemeindlichen Kündigungsverzicht, welcher sich nur auf die betroffene Beregnungsfläche, bezieht, wäre die Stromversorgung der Beregnung nicht mehr gewährleistet, da diese hauptsächlich aus dem Vereinsgebäude stamme. Ein separater Netzanschluss nur für die Versorgung der Beregnungsanlage erscheint äußerst unverhältnismäßig.

 

Aus Sicht der Amtsverwaltung ist dieser vom SV Prötzel e. V. gewünschte und dabei unbedingte sowie zeitlich sehr lang währende Kündigungsverzicht für die Gemeinde Prötzel mit erheblichen Nachteilen verbunden. Ein solch umfassender Kündigungsverzicht würde die Gemeinde für einen sehr langen Zeitraum in ihrer Eigentümerstellung vom eigenen Grundstück ausschließen. Teilkündigungsmöglichkeiten für die Inanspruchnahme der Randbereiche des großen Grundstücks (z. B. zurückliegend besprochene Errichtung Mehrzweckhalle, Spielplatz, Skaterbahn usw.) wären nicht möglich bzw. stünden im Belieben des derzeitigen Nutzers. Zudem wäre zu beachten, dass die jetzige Gemeindevertretung in einer ihrer letzten Sitzungen vor der Kommunalwahl eine weitreichende Entscheidung treffen würde, die über mehrere Wahlperioden hinweg erhebliche Auswirkungen hat. Die zurückliegend auf den Weg gebrachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Sportplatz Prötzel würde mit einem Kündigungsverzicht ins Leere laufen, da die Gemeinde gar nicht mehr über die fragliche Fläche verfügen kann.

Daher wurde mit Schreiben vom 25.01.2024 der Landessportbund Brandenburg e. V. direkt kontaktiert und um einen Lösungsvorschlag gebeten, der alle Interessen der Beteiligten berücksichtigt. Im Schreiben an den Landessportbund Brandenburg e. V. wurden die wechselseitigen Interessen benannt, die auch weiterhin Berücksichtigung finden sollten.

 

Zu dem Schreiben vom 25.01.2023 ging am 21.02.2024 per Mail eine Zwischennachricht ein, nach welcher man beim Landessportbund Brandenburg e. V. kurzfristig die Abstimmung mit dem SV Prötzel e. V. suchen und eine qualifizierte Antwort zur interessengerechten Lösung suchen möchte. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage steht diese Antwort noch aus.

 

Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung soll diese Zwischennachricht aufgegriffen und eine kurzfristige Entscheidung unter Berücksichtigung aller Interessen ermöglicht werden.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Schreiben des Amtes Barnim-Oderbruch an den Landessportbund Brandenburg e.V, vom 25.01.2024