Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Prötzel beschließt, dass das Amt Barnim-Oderbruch zur Änderung der
bestehenden Kündigungsregelungen bezogen auf den Nutzungsvertrag zum Sportplatz
Prötzel (Gemarkung Prötzel, Flur 18, Flurstück 277) beauftragt wird. Die
Änderung kann – sofern die Interessenlage aller Beteiligten gewahrt wird –
durch Kündigungsverzicht, Teilkündigungsverzicht bzw. Änderung der
Nutzungsvereinbarung erfolgen. Als Interessen sind zu berücksichtigen:
- Interesse des Landessportbundes
Brandenburg e. V. an einer richtlinienkonformen Beantragung und Bewilligung der
Fördermittel,
- Interesse des SV Prötzel e.
V. an einer Bewilligung der Förderung zur dauerhaften Nutzung der
Beregnungsanlage auf dem Sportplatz und
- Interesse der Gemeinde
Prötzel an der Unterstützung des Sports und zugleich Beibehaltung der
Entwicklungsmöglichkeiten auf Teilbereichen des Flurstücks 277.
Produkt:
Einreicher: Karsten Birkholz
Sachverhalt und Begründung:
Zurückliegend hat der SV
Prötzel e. V. einen Förderantrag beim Landessportbund Brandenburg e. V.
gestellt, um für die Beschaffung bzw. Einrichtung einer Beregnungsanlage auf
dem Sportplatz Prötzel eine GPB-Förderung zu erhalten („Goldener Plan
Brandenburg“).
Im Zuge der Bearbeitung des
Förderverfahrens stellte sich laut der Vertreter des SV Prötzel e. V. heraus,
dass der Landessportbund Brandenburg e. V. zu dem bisher abgeschlossenen
Pachtvertrag einen gemeindlichen Kündigungsverzicht für die Dauer von 15 Jahren
(Zweckbindungsfrist) wünscht, um die Förderfähigkeit zu bestätigen. Der SV
Prötzel e. V. übermittelte hierzu weiter, dass das gesamte Grundstück in der
Gemarkung Prötzel, Flur 18, Flurstück 277 mit ca. 2 ha Fläche für die Förderung
benannt wurde. Eine Teilkündigungsmöglichkeit der Gemeinde würde für den Verein
ungünstig sein. Bei einem gemeindlichen Kündigungsverzicht, welcher sich nur
auf die betroffene Beregnungsfläche, bezieht, wäre die Stromversorgung der
Beregnung nicht mehr gewährleistet, da diese hauptsächlich aus dem
Vereinsgebäude stamme. Ein separater Netzanschluss nur für die Versorgung der
Beregnungsanlage erscheint äußerst unverhältnismäßig.
Aus Sicht der Amtsverwaltung
ist dieser vom SV Prötzel e. V. gewünschte und dabei unbedingte sowie zeitlich
sehr lang währende Kündigungsverzicht für die Gemeinde Prötzel mit erheblichen
Nachteilen verbunden. Ein solch umfassender Kündigungsverzicht würde die
Gemeinde für einen sehr langen Zeitraum in ihrer Eigentümerstellung vom eigenen
Grundstück ausschließen. Teilkündigungsmöglichkeiten für die Inanspruchnahme
der Randbereiche des großen Grundstücks (z. B. zurückliegend besprochene
Errichtung Mehrzweckhalle, Spielplatz, Skaterbahn usw.) wären nicht möglich
bzw. stünden im Belieben des derzeitigen Nutzers. Zudem wäre zu beachten, dass
die jetzige Gemeindevertretung in einer ihrer letzten Sitzungen vor der
Kommunalwahl eine weitreichende Entscheidung treffen würde, die über mehrere
Wahlperioden hinweg erhebliche Auswirkungen hat. Die zurückliegend auf den Weg
gebrachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Sportplatz Prötzel
würde mit einem Kündigungsverzicht ins Leere laufen, da die Gemeinde gar nicht
mehr über die fragliche Fläche verfügen kann.
Daher wurde mit Schreiben vom
25.01.2024 der Landessportbund Brandenburg e. V. direkt kontaktiert und um
einen Lösungsvorschlag gebeten, der alle Interessen der Beteiligten
berücksichtigt. Im Schreiben an den Landessportbund Brandenburg e. V. wurden
die wechselseitigen Interessen benannt, die auch weiterhin Berücksichtigung
finden sollten.
Zu dem Schreiben vom 25.01.2023 ging am 21.02.2024 per Mail eine
Zwischennachricht ein, nach welcher man beim Landessportbund Brandenburg e. V.
kurzfristig die Abstimmung mit dem SV Prötzel e. V. suchen und eine
qualifizierte Antwort zur interessengerechten Lösung suchen möchte. Zum
Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage steht diese Antwort noch aus.
Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung soll diese Zwischennachricht
aufgegriffen und eine kurzfristige Entscheidung unter Berücksichtigung aller
Interessen ermöglicht werden.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Schreiben des
Amtes Barnim-Oderbruch an den Landessportbund Brandenburg e.V, vom 25.01.2024