Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt gemäß § 68 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], I S. 286), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr.18], S.6), die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit
anliegendem Teilnachtragshaushaltsplan
zum Produkt 36601 (Spielplätze) und 54100 (Gemeindestraßen und Anlagen) für das
Haushaltsjahr 2024.
Produkt: Gesamthaushalt
Einreicher: Frau Stasik
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl.I/22, [Nr.18], S.6), ist die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Ein Teilnachtragshaushaltsplan 2024 für die Gemeinde Oderaue wird aufgrund der Fahrbahninstandsetzung Altwustrow notwendig. Im Plan 2025 war ein grundhafter Ausbau mit Fördermitteln geplant. Es wurde beraten und sich gegen einen grundhaften Ausbau in 2025, jedoch aber für eine Deckensanierung/Fahrbahninstandsetzung in 2024 entschieden. Aus diesem Grund müssen Mittel bereitgestellt werden.
Im Zuge der Änderung wird gleichzeitig das Projekt Mehrgenerationsspielplatz Mädewitz mit Fördermitteln eingearbeitet (siehe Änderungstabelle).
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: - 1.
Nachtragshaushaltssatzung mit anliegendem Teilnachtragshaushaltsplan
(Produkt 36601 und 54100)