Beschlussempfehlung:
Der
Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch wählt
Herrn/Frau
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zum
Amtsdirektor/zur Amtsdirektorin des Amtes Barnim-Oderbruch.
Die
Wahlperiode beginnt am 27.08.2024 und endet mit Ablauf des 26.08.2032.
Die
beamtenrechtliche Ernennung des gewählten Amtsdirektors/der gewählten
Amtsdirektorin erfolgt in der Sitzung des Amtsausschusses am 14.05.2024.
Einreicherin: S. Preuß
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Sachverhalt und Begründung:
Mit Beschluss des Amtsausschusses vom 13.02.2024 zur Vorlage
S-HAFI/110/24-AA wurde gem. § 138 Brandenburgische Kommunalverfassung die
öffentliche Ausschreibung der Stelle des Amtsdirektors/der Amtsdirektorin
vorgenommen.
Mit der Durchführung des Bewerbungsauswahlverfahrens bekamen die in der
Sitzung vom 26.03.2024 ausgewählten Kandidaten/Kandidatinnen die Möglichkeit
sich im Amtsausschuss vorzustellen.
Die Wahl des Amtsdirektors/der Amtsdirektorin für das Amt
Barnim-Oderbruch erfolgt auf der Grundlage des § 140 i. V. m. § 40
Brandenburgische Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
vom 18.12.2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 3
des Gesetzes vom 30.06.2022 (GVBl.I/22, [Nr. 18], S.6) durch den Amtsausschuss.
Gem. § 138 Abs. 2 BbgKVerf darf
der Amtsausschuss frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle den
Amtsdirektor/die Amtsdirektorin wählen. Die Wahlperiode des derzeitigen Amtsdirektors
endet mit Ablauf des 26.08.2024.
Die Wahl
erfolgt im öffentlichen Teil der Sitzung des Amtsausschusses. Im ersten
Wahlgang ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der
Mitglieder erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt.
Der zweite
Wahlgang findet zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die
höchste Stimmenzahl erhalten haben. Haben mehr als zwei Personen die höchste
Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Hat eine
Person die höchste und mehr als eine Person die zweit-höchste Stimmenzahl
erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Gewählt ist, wer die
meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Gewählt wird
geheim, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Abweichungen können vor
der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen: Ja im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Ja |
Anlagen: keine