Betreff
Wahl des Amtsdirektors/der Amtsdirektorin des Amtes Barnim-Oderbruch
Vorlage
S-HAFI/122/24-AA
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch wählt

 

 

                               Herrn/Frau _____________________________________

 

zum Amtsdirektor/zur Amtsdirektorin des Amtes Barnim-Oderbruch.

Die Wahlperiode beginnt am 27.08.2024 und endet mit Ablauf des 26.08.2032.

 

Die beamtenrechtliche Ernennung des gewählten Amtsdirektors/der gewählten Amtsdirektorin erfolgt in der Sitzung des Amtsausschusses am 14.05.2024.

 

 

Einreicherin: S. Preuß

Produkt: 11100

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Beschluss des Amtsausschusses vom 13.02.2024 zur Vorlage S-HAFI/110/24-AA wurde gem. § 138 Brandenburgische Kommunalverfassung die öffentliche Ausschreibung der Stelle des Amtsdirektors/der Amtsdirektorin vorgenommen.

Mit der Durchführung des Bewerbungsauswahlverfahrens bekamen die in der Sitzung vom 26.03.2024 ausgewählten Kandidaten/Kandidatinnen die Möglichkeit sich im Amtsausschuss vorzustellen. 

Die Wahl des Amtsdirektors/der Amtsdirektorin für das Amt Barnim-Oderbruch erfolgt auf der Grundlage des § 140 i. V. m. § 40 Brandenburgische Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl.I/07, [Nr.19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30.06.2022 (GVBl.I/22, [Nr. 18], S.6) durch den Amtsausschuss.

Gem. § 138 Abs. 2 BbgKVerf darf der Amtsausschuss frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle den Amtsdirektor/die Amtsdirektorin wählen. Die Wahlperiode des derzeitigen Amtsdirektors endet mit Ablauf des 26.08.2024.

Die Wahl erfolgt im öffentlichen Teil der Sitzung des Amtsausschusses. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang statt.

Der zweite Wahlgang findet zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Haben mehr als zwei Personen die höchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Hat eine Person die höchste und mehr als eine Person die zweit-höchste Stimmenzahl erhalten, findet die Wahl zwischen diesen Personen statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Gewählt wird geheim, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Abweichungen können vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Ja

 

Anlagen: keine