Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kostentragung der Mehrkosten für einen Stromanschluss im Bereich Pappelweg
Vorlage
S-HAFI/125/24-Nt
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt die Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Errichtung eines Stromanschlusses (Sachkonto 082101 [Investitionsnummer 24 / 2024 / 6 Festplatz Verteiler Pappelweg]) von 1.000 Euro auf 6.500 Euro. Die Kosten werden aus den Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer gedeckt

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Produkt:              551.0000 (Öffentliche Grünflächen)

Einreicher:         Karsten Birkholz

 

 

Sachverhalt und Begründung:

Für den Bereich des Pappelwegs ist geplant, einen Stromanschluss zu errichten, um für Feiern und dergleichen die Versorgung mit Elektroenergie zu ermöglichen. Hierfür sind in der Amtsverwaltung zwischenzeitlich mehrere Angebote eingegangen, die jedoch den bisherigen Ansatz (Sachkonto 082101 [Investitionsnummer 24 / 2024 / 6 Festplatz Verteiler Pappelweg]: 1.000 Euro) um ca. 5.000 Euro übersteigen. Die Grenze, bis zu der die Amtsverwaltung solche Entscheidungen treffen darf, liegt bei 5.000 Euro. Ein Spielraum, z. B. auf kurzfristige Nachträge oder Mehrleistungen reagieren zu können, verbliebe damit nicht. Die Amtsverwaltung empfiehlt daher, den bisherigen Planansatz für die Herstellung des Stromanschlusses um einen Betrag in Höhe von 5.500 Euro auf 6.500 Euro zu erhöhen. Die Kosten werden durch Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuern gedeckt.

 

Hierzu wird zugleich aber auch der Hinweis gegeben, dass den hohen Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2024 (geplant für das gesamte Jahr: 1.000.000 Euro / Stand Buchungen am 25.03.2024: ca. 1.112.000 Euro) hohe Umlagezahlungen im Jahr 2026 gegenüberstehen werden. Die aktuellen Einnahmen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen werden in Zukunft die Grundlagen dafür bilden, welche Amts-, Kreis-, Gewerbesteuer- und Finanzausgleichsumlage zu bezahlen ist. Für die hohen Einnahmen aus 2023 werden sich bereits in 2025 hohe Umlagezahlungen bemerkbar machen.

 

Anzumerken ist auch, dass die vormals gesehene Notwendigkeit, für 2024 einen Nachtragshaushalt aufzustellen, aktuell erst einmal nicht gegeben ist. Dies folgt daraus, dass sich die personelle Situation im Gemeindesekretariat anders als zuvor geplant entwickelt hat.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Ja

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen: keine