Betreff
Beratung und Beschlussfassung des städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Projekt Gut Prädikow“ OT Prädikow der Gemeinde Prötzel
Vorlage
S-BOA/428/24-Pr
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt, dass der in der Anlage beigefügte Städtebauliche Vertrag über die Erstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik-Projekt Gut Prädikow“ geschlossen wird. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, den Vertragsabschluss vorzunehmen.

 

Produkt:        Entwicklungskonzepte

Einreicher:    Reik Scharmach

 

Sachverhalt und Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel hat in ihrer Sitzung am 15.11.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Photovoltaik-Projekt Gut Prädikow“ aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt 128 Hektar. In der Gemeindevertretung vom 11.03.2024 wurde der Entwurf gebilligt und zur förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmt.Die Gemeinde schließt gemäß § 11 BauGB einen städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen und des Ausgleichs im Sinne des § 1a Absatz 3 auf Kosten des Vertragspartners. Zur Kompensation der voraussichtlich zu erwartenden Umweltauswirkungen sind Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen. Die Ausgleichsmaßnahmen sind durch den Vertragspartner zu finanzieren. Der Vertragspartner erhebt keine Ansprüche hinsichtlich etwaiger Erschließungsleistungen gegenüber der Gemeinde. Im Rahmen der Nutzungsüberlassung der Flächen im Plangebiet hat der Investor eine Rückbaupflicht mit Rückbausicherheit gegenüber dem Flächeneigentümer übernommen. 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                   Nein

im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt:         Nein

 

Anlagen:

Städtebaulicher Vertrag mit Geltungsbereich