Beschlussempfehlung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beschließt, dass der in der Anlage
beigefügte Städtebauliche Vertrag über die Erstellung des Bebauungsplans
„Photovoltaik-Projekt Gut Prädikow“ geschlossen wird. Der Amtsdirektor wird ermächtigt,
den Vertragsabschluss vorzunehmen.
Produkt: Entwicklungskonzepte
Einreicher: Reik
Scharmach
Sachverhalt und Begründung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel hat in ihrer Sitzung am 15.11.2021
beschlossen, den Bebauungsplan „Photovoltaik-Projekt Gut Prädikow“
aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Die Größe des
Geltungsbereichs beträgt 128 Hektar. In der Gemeindevertretung vom 11.03.2024
wurde der Entwurf gebilligt und zur förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit
bestimmt.Die Gemeinde schließt gemäß § 11 BauGB einen städtebaulichen Vertrag
zur Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen und des Ausgleichs im Sinne des
§ 1a Absatz 3 auf Kosten des Vertragspartners. Zur Kompensation der
voraussichtlich zu erwartenden Umweltauswirkungen sind Ausgleichsmaßnahmen
vorzunehmen. Die Ausgleichsmaßnahmen sind durch den Vertragspartner zu
finanzieren. Der Vertragspartner erhebt keine Ansprüche hinsichtlich etwaiger
Erschließungsleistungen gegenüber der Gemeinde. Im Rahmen der
Nutzungsüberlassung der Flächen im Plangebiet hat der Investor eine Rückbaupflicht
mit Rückbausicherheit gegenüber dem Flächeneigentümer übernommen.
Finanzielle Auswirkungen: Nein im Haushaltsplan/Nachtragshaushaltsplan eingestellt: Nein |
Anlagen:
Städtebaulicher
Vertrag mit Geltungsbereich